Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VI MARATHONFAHRT ( Prüfung B)

Art. 928 RICHTER, HILFSRICHTER UND ZEITNEHMER

  1. Ein oder mehrere Richter müssen am Ziel der Phase E sein um das Wiegen der Wagen zu überwachen, falls dies von der Jury beschlossen wurde und um zu überprüfen, dass die Wagen Art 904 und 927.13 entsprechen. Ein Richter muss sich auf der Stelle der Zwangspause vor Phase E aufhalten. Er muss gemäss dem Ratschlag des amtierenden Veterinärs handeln und entscheiden ob die Pferde/Ponys sich in genügend guter Verfassung zur Fortsetzung der Prüfung befinden. (Siehe Art. 909.3) Die anderen Richter begeben sich auf die Strecke und in die Hindernisse gemäss den Anweisungen des Präsidenten der Jury.
  2. Die Hilfsrichter, die eingesetzt werden um die Strecken zu kontrollieren, sind für Fehler gemäss Art. 927.6, 927.7 und 927.9 verantwortlich. Der Hilfsrichter muss schriftlich festhalten welches Gespann welche Strafpunkte erhalten hat. Diese Strafzettel werden regelmässig von Estafetten abgeholt und im Rechnungsbüro ohne Verzug abgeliefert. Der Präsident der Jury oder ein hierzu bestimmtes Jurymitglied kann diese Zettel kontrollieren und gutheissen.
  3. Im Falle eines Unfalles, oder um einen Unfall zu verhindern, kann der Teilnehmer um fremde Hilfe bitten. Er wird dafür nicht ausgeschlossen. Die Personen, die Hifsdienste geleistet haben, müssen jedoch diesen Vorfall dem Hilfsrichter der Strecke melden, sofern dieser den Unfall nicht bemerkt hat, und nicht selber an Ort und Stelle war.
  4. Im Falle eines Unfalls, in den eine dritte Partei vewickelt ist, muss der Hilfsrichter der Strecke dem Präsidenten der Jury sofort nach Beendigung des Turniers Bericht erstatten. Wo Verzögerungen durch Verkehr oder Strassenkreuzungen entstehen könnten, muss der Organisator dafür sorgen, dass an diesen Kreuzungen Personal steht, das befugt ist, den Verkehr so zu leiten, dass dem Konkurrenten keine Zeitverluste entstehen.
  5. Holt ein Teilnehmer den vor ihm gestarteten Teilnehmer ein, so muss der Beifahrer des eingeholten Gespannes seinem Fahrer dies unverzüglich melden. Der eingeholte Teilnehmer muss in jedem Fall bei der ersten Gelegenheit zum Überholen Platz machen. Die dadurch verlorene Zeit kann vom Beifahrer festgehalten werden und dem Richter am Ziel mitgeteilt werden. Der Richter wird dann entscheiden, ob eine Zeitvergütung gewährt werden soll.
  6. Keine Zeitvergütungen werden gewährt bei einem Unfall, an dem nur der Wagen, die Pferde/Ponys oder mitfahrende Personen beteiligt sind, oder für Beschädigung oder Änderungen am Geschirr, das Verlieren eines Hufeisens oder ähnliche Vorfälle.
  7. Der Teilnehmer ist die einzige Person, die die Leinen, Peitsche und Bremse auf dem Wagen benutzen darf. Alle Hilfsrichter müssen diejenigen Teilnehmer, welche dieser Bestimmung zuwiderhandeln der Jury melden, die den betreffenden Teilnehmer ausschliessen kann. Siehe auch Art. 911.
  8. Alle Hilfsrichter müssen sofort nach Ende der Prüfung B der Jury oder dem Chef-Steward Bericht erstatten, betreffend tierquälerische Handlungen und übermässigen Gebrauch der Peitsche, u.s.w. Die Hilfsrichter sind nicht befugt, den Teilnehmern Strafpunkte zu erteilen, oder einen Teilnehmer auszuschliessen aber sie müssen die Teilnehmer warnen, dass sie den Vorfall der Jury melden werden.

    Hindernisrichter
  9. Bei jedem Hindernis sollen ein Hindernisrichter und ein oder zwei Gehilfen plaziert werden. Sie müssen mit Stoppuhren und Ergebnisblättern, die dem F.E.I.-Standard entsprechen, ausgerüstet sein um die vom Teilnehmer gefahrene Route und Zeit festzuhalten.
  10. Die Hindernisrichter sind für die Strafpunkte unter Artikel 925.7, 925.8 und 927.11 verantwortlich.

    Offizielle Zeitnehmer
  11. Offizielle Zeitnehmer sind am Start, Ziel und jeder Phase. Sie müssen über zuverlässiges Material verfügen. Für C.A.N. wird der Gebrauch von synchronisierten Chronometern oder anderen automatischen Zeitnehmereinrichtungen empfohlen. Sie müssen über die im Anhang vorgeschriebenen Ergebnisblätter verfügen, um die Start- und Ankunftszeit einzutragen. Die Zeitnehmer geben jedem Teilnehmer eine Startzählung ( count-down ), während dieser auf seinen Start wartet. Die Zeitnehmer am Ziel stoppen die Zeit, wenn die Nase des ersten Pferdes/Ponys die Ziellinie überquert.
  12. Alle Hilfsrichter müssen nach dem Marathon der Jury einen Schlussbericht geben und zur Abklärung möglicher Probleme zur Verfügung bleiben, bis sie vom Vorsitzenden der Jury entlassen werden.
http://www.hippoline.lu
11.02.2000
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu