Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VI MARATHONFAHRT ( Prüfung B)

Art. 927 STRAFPUNKTE

Zeitstrafpunkte

  1. In den Phasen A, C und E werden die Teilnehmer mit 0,2 Punkten bestraft für jede Sekunde und angefangene Sekunde mit der sie die erlaubte Zeit überschreiten. Für jede Sekunde und angefangene Sekunde, mit der sie die Bestzeit unterschreiten werden sie mit 0,1 Punkten bestraft.
  2. In den Phasen B und D werden die Teilnehmer mit 0,2 Punkten für jede Sekunde und angefangene Sekunde mit der sie die erlaubte Zeit überschreiten bestraft. Es gibt keine Strafpunkte für das Unterschreiten der erlaubten Zeit.
  3. In den Marathonhindernissen werden die Teilnehmer mit 0,2 Strafpunkten für jede Sekunde und angefangene Sekunde, die sie innerhalb eines Hindernisses verbringen, bestraft. Die Zeit wird von dem Augenblick an gemessen, in dem die Gespanne die Eingangstore durchfahren bis zu dem Zeitpunkt wo sie das Hindernis durch das Ausgangstor verlassen. Ein Ein- oder Ausgangstor ist durchfahren, wenn ein Teil des Gespannes, z.B. die Nase eines der Vorderpferde beim 4-Spänner, die Linie zwischen den Flaggen des Tores durchbricht.
  4. Das Überschreiten der Höchstzeit in einer Phase hat den Ausschluss von der ganzen Prüfung B zur Folge.
  5. Am Ende des Marathons werden alle Zeitstrafpunkte eines jeden Teilnehmers zusammengezählt und die Kommastellen des Endresultats werden nicht auf die nächsthöhere oder nächsniedrigere Zahl auf- oder abgerundet.
  6. In Phase A ist jede Gangart erlaubt. In Phase E ist ebenfalls jede Gangart bis nach dem letzten Hindernis erlaubt. Zwischen dem letzten Hindernis und dem Ziel darf Schritt oder Trab gefahren werden. Bei Galopp werden Strafpunkte wie in den Phasen für fehlerhafte Gangart erteilt. Sollten in den Phasen B, C und D ein oder mehrere Pferde/Ponys eine andere als die in der Phase vorgeschriebene Gangart einschlagen, und wird dies nicht innerhalb von 5 Sekunden korrigiert, wird der Teilnehmer mit einem Strafpunkt für jedes Vorkommnis bestraft. Für fortgesetztes Einschlagen einer anderen Gangart wird für jede zusätzliche 5 Sekunden je ein Strafpunkt erteilt. Ausgenommen sind schwierige Geländestellen und Hindernisse in denen es unratsam wäre, die vorgeschriebene Gangart einzuhalten, für die der technische Delegierte nach eigenem Ermessen eine andere Gangart gestatten kann. Diese Stellen müssen jedoch auf dem Geländeplan markiert sein. Absichtlicher Trab oder Galopp in einer Schrittphase wird durch Ausschluss bestraft. Absichtlich mit dem ganzen Gespann in Phase C galoppieren wird ebenfalls mit Ausschluss bestraft.
  7. Falls ein Teilnehmer innerhalb der Phasen A, C oder E anhält, ausser im Falle eines Unfalls, gerissenen Geschirrs oder eines Schadens am Wagen, oder einer Verzögerung, die ausserhalb seiner Kontrolle liegt, wird er mit einem Strafpunkt für alle angefangenen 10 Sekunden, während denen das Gespann steht, bestraft.
  8. Halte für Reparaturen an Wagen oder Geschirr dürfen ausserhalt der Hinderniszonen eingelegt werden und haben ausser Zeitverlust keine Strafpunkte zur Folge.
    8.a. Wenn innerhalb der Strafzone eines Hindernisses Pferde/Ponys sich im Geschirr oder am Wagen verfangen und dadurch in der freien Bewegung behindert werden, muss der Teilnehmer sofort in der Hinderniszone anhalten und sein Gespann wieder in Ordnung bringen. Die für das Absteigen des Fahrers oder des Beifahrers vorgesehenen Strafen werden angewandt.
  9. Beifahrer dürfen den Wagen in den Phasen B, D und E nicht verlassen. In Phase E ist das Laufen der Grooms neben dem Wagen nicht erlaubt. Beifahrer, die in den Phasen B, D und E (die Hinderniszonen ausgenommen) absteigen, werden jedesmal mit 20 Strafpunkten bestraft, ausser wenn die Beifahrer absteigen um sich um die Geschirre, die Pferde oder den Wagen zu kümmern, mit der Massgabe dass das Gespann beim Absteigen des Fahrers, des Grooms oder des Passagiers stehen muss.
  10. In den Phasen B, C und D, werden die Gangarten der Gespanne von Streckenhilfsrichter überwacht. Die Streckenhilfsrichter müssen evtl. Strafpunkte für Gangartfehler und Halte dem Richter am Ziel melden, der die Strafpunkte gutheisst, nachdem er sich überzeugt hat, dass sie fair und angemessen sind.
  11. In der Prüfung B wird das Fehlen der Peitsche auf dem Wagen mit 5 Strafpunkten für jede Phase belegt wo keine Peitsche vorhanden ist.

    Hindernisstrafpunkte
  12. Wenn ein Gespann oder ein Teil eines Gespannes sich innerhalb der Hindernistore befindet werden folgende Strafpunkte vergeben:
    12.1. Absteigen eines Beifahrers (Beide Füsse am Boden). Der Beifahrer wird ebenfalls als abgestiegen betrachtet, wenn er mit keinem Fuss mehr auf der Kutsche ist. Das Übersteigen auf Scheere, Deichsel oder Pferd/Pony gilt ebenfalls als Absteigen ....................................................10 Punkte
    12.2. Jedes Mal wenn ein Beifahrer absteigt, zusätzlich ...................................10 Punkte (d.h. 2 Beifahrer abgestiegen = 20 Punkte)
    12.3. Absteigen des Fahrers zusätzlich zu 11.2 und 11.3..................................30 Punkte
    12.4. Umwerfen des Wagens (schliesst Punkte ein unter 11.1, 11.2., 11.3, 11.4) ....................................................................................................................60 Punkte
    12.5. Korrigieren eines Kunstfehlers (jedes Mal) ..............................................20 Punkte
    12.6. Ausspannen und Führen eines oder mehrerer Pferde durch irgend einen
    Teil des Hindernisses ...................................................................................Ausschluss
    12.7. Nichtkorrigieren eines Kursfehlers vor Durchfahren der Ausfahrtsflaggen ....Ausschluss
    12.8. Abwerfen eines abfallbaren Elementes........................................................2 Punkte
    12.9. Ein Mitglied eines Gespanns verhindert das Herabfallen eines abwerfbaren
    Elementes .....................................................................................................10 Punkte
  13. Der Wagen muss die Ziellinie der Phase E von allen Pferden gezogen und auf allen Rädern überfahren, gebrochene oder fehlende Gummireifen werden toleriert. Teilnehmer, deren Wagen zerbrochene oder fehlende Räder, losgelöste Stränge oder Aufhalteriemen aufweisen, werden ausgeschlossen.
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24.01.2000
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