Reglement für Fahrturniere

Kapitel II BESTIMMUNGEN

Art.909 BESICHTIGUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER PFERDE/PONYS, KONTROLLE DER PFERDE-/PONYPÄSSE UND DOPINGKONTROLLE

  1. Die erste Überprüfung findet sobald wie möglich nach der Ankunft der Pferde/Ponys auf dem Turniergelände statt. Sie wird durch einen Praxis-Tierarzt durchgeführt. Die Indentität des Pferdes/Ponys und der Impfpass werden kontrolliert. Zweitens wird der allgemeine Gesundheitszustand des Pferdes/Ponys festgestellt. Pferde/Ponys ohne gültigen Impfpass dürfen die Turnierstallungen nicht betreten und sind nicht zum Turnier zugelassen. Pferde/Ponys die den gesundheitlichen Anforderungen nicht entsprechen, müssen dem Präsidenten der Jury unverzüglich gemeldet werden. Diese Tiere werden vom Veterinärdelegierten, vom Präsidenten der Jury und von einem Mitglied der Jury nochmals gemustert. Die Pferde/Ponys werden an der Hand vorgestellt. Diese Besichtigung beschränkt sich auf eine visuelle Beobachtung des Pferdes oder Ponys im Ruhestand und im Trab auf hartem, aber nicht auf glattem Boden. Aus Sicherheitsgründen müssen die Pferde/Ponys mit Gebiss vorgeführt werden. Die Offiziellen, die diese Besichtigung durchführen, haben das Recht, ein Pferd/Pony, das offensichtlich für eine Teilnahme am Turnier nicht in Form ist, auszuschliessen (Lahmheit, Verletzung, schlechter Allgemeinzustand).
  2. Die erste Besichtigung findet vor der Phase E während und am Ort der 10minutigen Zwangspause statt. Für diese Besichtigung ist ein Mitglied der Jury und der Veterinär-Delegierte verantwortlich. Lahme, verletzte oder erschöpfte Pferde/Ponys können von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
  3. Die Pferde/Ponys dürfen nur bei einer Besichtigung ausgeschlossen werden. Gegen die Entscheidung ist kein Einspruch möglich. Die mit der Durchführung der Besichtigung beauftragten Offiziellen sind jedoch verpflichtet, den Ausschluss eines Pferdes/Ponys zu begründen.
  4. Die Dopingkontrolle wird gemäss den Angaben des Vertreters der F.L.S.E. vorgenommen.
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24.01.2000
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