Reglement für Fahrturniere

Kapitel II BESTIMMUNGEN

Art. 911 FREMDE HILFE

  1. Während jeder Prüfung darf nur der Fahrer die Leinen, die Peitsche und die Bremse des Wagens handhaben. Jegliche Hilfe in dieser Hinsicht durch Beifahrer oder Passagiere wird jedesmal mit 20 Strafpunkten geahndet. Falls ein Teilnehmer aus irgendeinem Grunde die Peitsche verliert, zerbricht oder fallen lässt, kann ein Beifahrer sie ohne Strafpunkte aufheben und dem Teilnehmer zurückgeben oder ihm eine andere Peitsche reichen mit Ausnahme der nachstehend in Ziffer 4 beschriebenen Fälle.
  2. Fremde Hilfe ist unter Strafe des Ausschlusses verboten. Jedes Eingreifen eines Dritten, ob verlangt oder nicht, in der Absicht die Aufgabe des Fahrers zu erleichtern oder seinen Pferden/Ponys zu helfen, wird als "unerlaubte Hilfe" angesehen. Insbesondere ist das Nachfolgende verboten:
    2.1. absichtlich mit einem anderen Wagen zusammenzutreffen und mit diesem gemeinsam die Strecke fortzusetzen;
    2.2. sich folgen, vorwegfahren oder begleiten zu lassen auf irgendeinem Abschnitt der Strecke durch ein Fahrzeug, ein Fahrrad, zu Fuss oder durch einen Reiter;
    2.3. eine Person in ein Hindernis zu stellen, die den Fahrer oder die Pferde/Ponys anfeuert oder ihnen auf irgendeine Weise hilft;
    2.4. Teilnehmer, Beifahrer und Passagiere während der Prüfung auf anderen Wagen mitfahren zu lassen (siehe auch Artikel 904.6);
    2.5. Empfangsgeräte zu benutzen;
    2.6. sich von einem Hindernisrichter, Hilfsrichter, Zeitnehmer oder einem Offiziellen helfen zu lassen um Angaben zu machen oder einen Rat zu erteilen.
  3. Unterstützung in den Zwangspausen, Hilfe zur Vermeidung von Unfällen, zum Wiederaufstellen eines Wagens als Folge eines Unfalles ausserhalb der Hinderniszone oder Hilfestellung bei Pferden/Ponys in Schwierigkeiten als Folge eines Unfalles innerhalb der Hinderniszone wird nicht als fremde Hilfe angesehen. In Zweifelsfällen kann der Hilfsrichter seine Meinung darlegen; ist sie umstritten, dann entscheidet die Jury endgültig und in letzter Instanz.
  4. Beifahrer dürfen jederzeit ohne Strafpunkte absteigen um sich um Wagen und Pferde zu kümmern ausser während der Prüfung A, Prüfung B, in den Phasen B, D und in den Hinderniszonen der Phase E, sowie während Prüfung C. Strafpunkte werden für Beifahrer, die absteigen, verhängt in Prüfung A (siehe Art. 923.3), in Prüfung B, Phase B, D, in den Strafzonen der Phase E (siehe Art. 927.9 und 927.12.1-3) und in Prüfung C (siehe Art. 933.4.3)
http://www.hippoline.lu
24.01.2000
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu