Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VI MARATHONFAHRT ( Prüfung B)

Art. 925 MARATHONHINDERNISSE

  1. Die höchste Anzahl von natürlichen oder künstlichen Hindernissen in der Phase E ist 8; das Minimum ist 5. Diese Hindernisse müssen wenigstens 200 m voneinander entfernt sein und das letzte Hindernis darf nicht weniger als 300 m und mehr als 500 m vom Ziel der Phase E entfernt sein, ausser der technische Delegierte bewilligt eine Ausnahme. Die Hindernisse dürfen nicht länger als 250 m sein. Die Distanz wird in der Mitte der Spur gemessen und der kürzeste Weg im Hindernis ist massgebend.
  2. Hindernisse bestehen aus Elementen (Pfosten, Wasser, Bäumen, Abhängen usw.) mit einem oder mehreren obligatorischen Toren. Hindernisse werden dort gebaut wo keine natürlichen Elemente vorhanden sind oder um natürliche Begebenheiten zu erschweren. Hinderniselemente, welche Pferde/Ponys gefährden könnten, müssen vermieden werden. Hindernisse müssen aus soliden Materialien gebaut sein, deren Beschädigung oder Verschiebung während der Prüfung unwahrscheinlich ist und die sich möglichst natürlich ins Gelände einfügen. Der kürzeste Weg durch alle Tore eines Hindernisses vom Einfahrtor bis zum Ausfahrtor darf 250 m nicht übersteigen.
  3. Künstliche Wasserhindernisse dürfen nicht tiefer als 40 cm sein. Bei natürlichen Wasserhindernissen kann der technische Delegierte eine maximale Tiefe von 60 cm bewilligen. Der Grund aller Wasserhindernisse muss fest sein. In offenen Wasserhindernissen müssen Pfosten und Absperrungen errichtet werden um die Pferde /Ponys daran zu hindern in tiefes Wasser zu geraten.
  4. Hindernistore sind mittels roter und weisser Markierung gezeichnet. Die rote Markierung befindet sich immer auf der rechten Seite. Tore die in beliebiger Reihenfolge zu durchfahren sind, tragen keine Buchstaben. Tore die in vorgeschriebener Reihenfolge durchfahren werden müssen, sind mit A, B, C, D, E bis maximal F zu bezeichnen. Kein Hindernistor darf enger als 2,5 m sein. Die Hindernistore müssen eine Mindesthöhe von 1,30 m haben. Kein Bestandteil eines Tores darf diese Höhe unterschreiten und alle Elemente eines Hindernisses müssen eine Mindesthöhe von 1 m haben.
  5. Die Ein- und Ausgänge der Hindernisse sind mit roten und weissen Flaggen ohne Nummern gekennzeichnet und müssen mindestens 20 m von dem ersten, beziehungsweise letzten Tor entfernt sein.
  6. Hindernisse mit abwerfbaren Elementen eines anerkannten Typs (siehe Anhang) sind ausser für 4-Spänner erlaubt. Pro Hindernis dürfen höchstens 3 abwerfbare Elemente angebracht werden. Für jedes abgeworfene Element werden 2 Strafpunkte verrechnet.
  7. Der Hindernisrichter nimmt die Zeit so genau wie möglich von dem Moment an in dem ein Teil des Gespanns zwischen den roten und weissen Einfahrtsflaggen in das Hindernis einfährt bis zu dem Moment in den ein Teil des Gespanns zwischen den roten und weissen Ausfahrtsflaggen das Hindernis verlässt. Die Höchstzeit für jedes Hindernis ist 5 Minuten. Falls ein Teilnehmer innerhalb der Höchstzeit nicht alle Tore des Hindernisses durchfahren und das Hindernis verlassen hat, zeigt der Hindernisrichter durch 2 Signale mit seiner Pfeife an, dass der Teilnehmer ausgeschlossen ist. Im Hindernis können die Teilnehmer eine beliebige Gangart einschlagen.
  8. Die Teilnehmer müssen durch jedes mit Buchstaben bezeichnete Tor eines Hindernisses in der richtigen Reihenfolge fahren. Die Tore eines Hindernisses sind erst "frei", nachdem der Teilnehmer diese in der richtigen Richtung und Reihenfolge durchfahren hat. Er kann diese dann wieder in beliebiger Richtung und zu jeder Zeit durchfahren, d.h. der Teilnehmer muss zuerst A in der richtigen Richtung passieren bevor er durch B fährt. A ist nun "frei" und er kann dieses in beliebiger Richtung wieder durchfahren usw. Teilnehmer die einen Fehler machen werden ausgeschlossen, ausser sie fahren zurück und korrigieren den Fehler von dem Punkt an, wo er sich ereignete. Alle Tore sind neutralisiert, während der Teilnehmer zu jenem Punkt zurückfährt. Der Teilnehmer erhält 20 Strafpunkte für jeden korrigierten Fehler. Korrigiert er einen Fehler nicht vor Verlassen des Hindernisses wird er ausgeschlossen.
    Fehler in einem Hindernis werden angerechnet für:
    a) Nicht Einfahren in das Hindernis zwischen den obligatorischen Einfahrtsflaggen;
    b) Nicht Durchfahren aller Tore eines Hindernisses in der richtigen Reihenfolge vor Verlassen des Hindernisses;
    c) Durchfahren eines Tores in der falschen Richtung;
    d) Durchfahren eines Tores in der falschen Reihenfolge;
    e) Nicht Ausfahren aus dem Hindernis zwischen den obligatorischen Ausfahrtsflaggen.
    Strafpunkte für Fehler:
    a) Wenn der Fehler korrigiert wird von dem Ort an wo er sich ereignete:...........20 Strafpunkte
    b) Wenn der Fehler nicht vor dem Passieren der Ausfahrtsflaggen korrigiert wird:..Ausschluss
  9. Die Entscheidung, einen Teilnehmer im Laufe der Marathonstrecke auszuschliessen, ist ausschliesslich Angelegenheit der Jury. Daraus folgt, dass ein Teilnehmer versuchen darf den Parcours unter allen Umständen zu beenden, ausser er hat ein Hindernis nicht innerhalb der Höchstzeit verlassen und der Hindernisrichter hat 2 Signale mit der Pfeife gegeben (Art.925.7). Jeglicher Vorfall der Grund zum Ausschluss sein könnte, muss derJury gemeldet werden die den Teilnehmer ausschliessen kann, wenn der Bericht des Hilfsrichters die Jury überzeugt.
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24.01.2000
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