Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 521

Stafettenspringprüfungen Kat. I - II

Diese WB/LP werden je nach Ausschreibung von Gruppen aus zwei oder drei Teilnehmern bestritten. Durchführung und Bewertung ist in einer der vier folgenden Formen möglich:
A. Übergabe eines Staffelstabes
  1. Hier findet das Richtverfahren C (§ 501, 2.) Anwendung.
  2. Ein- und Ausritt jeder Gruppe erfolgt gemeinsam.
  3. Als Staffelstab dient die Gerte, die jeweils nach Ueberwinden des letzten Hindernisses dem nächstfolgenden Teilnehmer übergeben wird.
  4. Lässt ein Teilnehmer während seines Parcours oder bei der Uebergabe die Gerte fallen, muss er absitzen, die Gerte aufheben, aufsitzen und kann erst danach weiterreiten bzw. die Gerte übergeben.
  5. Die Bewertung der Gruppe erfolgt vom Durchreiten der Startlinie durch den 1.Teilnehmer bis zum Durchreiten der Ziellinie durch den letzten Teilnehmer der Gruppe.
  6. Ausschluss eines Teilnehmers, dreifacher Ungehorsam bzw. Sturz während der Bewertung gem. Ziffer 5 bedeuten Ausschluss der Gruppe
B. Relaisspringprüfung
  1. Hier finden die Bestimmungen A, Ziffer 1, 4, 5 und 6 entsprechende Anwendung.
  2. Die Teilnehmer einer Gruppe halten sich auf dem Prüfungsplatz in einer dafür vorgesehenen Einfriedung - Relaisstation - auf.
  3. Die Übergabe der Gerte erfolgt stets in der Einfriedung.
C. Stafettenglücksspringprüfung
  1. Der Ritt jedes Teilnehmers ist bei mehrfacher Ablösung unterbrochen bzw. bei einfacher Ablösung beendet:
    a) beim ersten Fehler, gleich welcher Art,
    b) nach Beendigung seines Parcours
    Der Teilnehmer wird abgeläutet. Der nächstfolgende Teilnehmer nimmt den Parcours an dem Hindernis auf, das der abgeläutete Teilnehmer anzureiten hatte.
  2. lm einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten der Durchführung:
    a) mit einmaliger Ablösung und festgesetztem Parcours
    Je nach der Zahl der Gruppenmitglieder ist der Parcours zwei- oder dreimal zu überwinden. Der Parcours ist beendet, wenn der letzte Teilnehmer der Gruppe das Ziel seines Parcours durchreitet oder abgeläutet wird. Wird er infolge eines HindernisfehIers abgeläutet, muss er noch das nächste Hindernis springen. Die Zeit wird bis zu dem Augenblick gemessen, in dem die Vorderhufe des Pferdes den Boden berühren. Für das nach dem Abläuten gesprungene Hindernis wird kein Punkt gegeben. Bei jedem anderen Fehier erfolgt keine Zeitmessung, die Gruppe wird als letzte von denen platziert, die die gleiche Punktzahl erreicht haben.
    b) mit mehrtacher Ablösung und festgesetztem Parcours
    Wie a), aber der Parcours ist erst beendet, wenn er so oft überwunden wurde, wie die Gruppe an Mitgliedern zählt. Ablösungen gem. Ziffer 1, bis der Parcours zwei- oder dreimal gesprungen ist.
    c) mit mehrfacher Ablösung in festgesetzter Zeit
    Für die Gruppe steht eine festgesetzte Zeit zur Verfügung, in der die Teilnehmer die grösstmögliche Zahl von Hindernissen überwinden müssen. Ablösungen gem. Ziffer 1 bis zum Erreichen der festgesetzten Zeit. Zeitwertung wie bei a).
  3. In dieser Prüfung werden zwei Punkte für jedes fehlerfrei überwundene Hindernis und bei Hindernisfehler ein Punkt berechnet. Von der so erzielten Gesamtpunktzahl einer Gruppe sind abzuziehen: ein Strafpunkt für den ersten Ungehorsam, zwei Strafpunkte für den zweiten Ungehorsam. Der dritte Ungehorsam sowie Sturz bedeutet Ausschluss.
  4. Sieger ist die Gruppe mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die Zeit. Bei gleicher Punktzahl und gleicher Zeit einmaliges Stechen nur um den ersten Platz über eine verringerte Zahl von Hindernissen bzw. innerhalb einer verkürzten Zeit.
  5. Kombinationen sind in dieser Prüfung nicht gestattet.
D. Stafettenspringprüfung ohne Übergabe eines Stafettenstabes
  1. Jede Stafette besteht aus 2 Reitern. Der Parcours - ca. 10 Hindernisse, keine Kombinationen - ist von jeder Stafette insgesamt zweimal zu durchreiten.
  2. Es finden die Bestimmungen von A, Ziffer 1, 2, 5 und 6 entsprechende Anwendung.
  3. Ausserdem gilt:
    a) Ablösung innerhalb einer Stafette ist jederzeit möglich.
    b) Ablösung muss erfolgen
    1. beim ersten Fehler, gleich welcher Art
    2. nachdem der erste Reiter seinen Parcours fehlerlos beendet hat.
    In den Fällen zu b) wird der Teilnehmer abgeläutet. Der andere Reiter der Stafette nimmt den Parcours an dem Hindernis auf, das der abgeläutete Teilnehmer anzureiten hatte.


http://www.hippoline.lu
04.06.00
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu