Abschnitt B IV: Springprüfungen

§ 501

Beurteilung und Richtverfahren

Beurteilt wird die Leistung von Reiter und Pferd zwischen Start- und Ziellinie, ausgedrückt in Punkten und/oder Sekunden, je nach Ausschreibung und Richtverfahren.

Es werden folgende Richtverfahren unterschieden:

1. Richtverfahren A für Standardspringprüfungen
a) Richtverfahren mit Zeitwertung
  1. Die Platzierung wird durch Zusammenzählen der Strafpunkte gem. § 503 ermittelt. Bei Punktgleichheit werden die Teilnehmer nach der Zeit platziert, die sie für ihren Parcours gebraucht haben (die kürzeste Zeit ist die beste). Bei Gleichheit der Punktzahl und der für den Parcours benötigten Zeit werden die Teilnehmer gleich platziert.
  2. Die Platzierung geschieht wie unter 1. - ausgenommen für den 1. Platz, wo im Falle der Gleichheit der Punktzahl und der für den Parcours benötigten Zeit ein einmaliges Stechen nach Strafpunkten und Zeit stattfindet.
  3. Nur für Kat. II und I nach Strafpunkten und Zeit mit 2 Umläufen, die Platzierung ertolgt gem. Ziff., 1.a.1.
b) Gemischtes Richtverfahren
  1. Nach Strafpunkten und Zeit mit einmaligem Stechen um den Sieg. Die Platzierung erfolgt gem. Ziff. 1.a.1. Bei Punktgleichheit auf dem 1. Platz: einmaliges Stechen nach Strafpunkten und Zeit. lm Stechen: Bei gleicher Punktzahl entscheidet die bessere Zeit. Bei gleicher Punktzahl und gleicher Zeit gleiche Platzierung.
  2. Nur für Springprüfungen Kl. S
    Nach Strafpunkten und Zeit mit zweimaligem Stechen um den Sieg. Die Platzierung erfolgt gem. Ziff. 1.a.1. Bei Punktgleichheit auf dem 1. Platz erstes Stechen nach Strafpunkten und Zeit. Bei erneuter Punktgleichheit auf dem 1. Platz: zweites Stechen nach Strafpunkten und Zeit. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die bessere Zeit. Bei gleicher Punktzahl und gleicher Zeit gleiche Platzierung.
  3. Nur für Kat. II und I
    2 Umläufe mit einmaligem Stechen nach Strafpunkten und Zeit. Der 2. Umlauf kann geändert werden, wenn dies in der Ausschreibung festgelegt ist. Die Mindestzahl an Hindernissen im 2. Umlauf beträgt in der Halle 8, im Freien 10. Die Platzierung erfolgt gem. Ziff.1.b. 1.
c) Richtverfahren ohne Zeitwertung, jedoch mit >>Erlaubter Zeit<<
  1. Für die Platzierung ist nur die Gesamtzahl der Strafpunkte entscheidend. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. Bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz erfolgt einmaliges Stechen mit Bewertung nach Strafpunkten und Zeit.
  2. Nur für Mächtigkeitsspringprüfungen und Barrierenspringprüfungen Nach Strafpunkten mit bis zu vier Stechen. Für die Platzierung ist nur die Gesamtzahl der Strafpunkte entscheidend Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. Bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz: fortlaufendes Stechen über eine verringerte Anzahl erhöhter und/oder erweiterter Hindernisse ohne >>Erlaubte Zeit<<. Nach dem 3. Stechen können die Richter die Prüfung abbrechen.
2. Richtverfahren C - für Standardspringprüfungen Für Zeitspringprüfungen (nicht für Junioren- und Pony-Springprüfungen). Für die Platzierung ist die für den Parcours benötigte Zeit zuzüglich eventueller Strafsekunden gem. § 503 massgebend. Bei gleicher Gesamtzahl auf dem 1. Platz gleiche Platzierung.
3. Richtverfahren für Spezialspringprüfungen Die Richtverfahren für Spezialspringprüfungen sind in den Spezialbestimmungen (§§ 520 ff.) aufgeführt. Für Spezialspringprüfungen gelten bis auf beschriebene Ausnahmen die §§ 502 bis 519.


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31.10.99
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