Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VII HINDERNISFAHREN ( Prüfung C )

Art. 931 ALLGEMEINES

  1. Zweck der Prüfung C ist es, die Kondition, den Gehorsam und die Durchlässigkeit der Pferde nach der Marathonfahrt, die Geschicklichkeit und das Können des Fahrers zu prüfen.
  2. Bei allen Turnieren muss die Prüfung C auf einem Viereck von mindestens 70x120m oder einer gleich grossen Fläche stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Anzahl der Hindernisse entsprechend reduziert werden.
  3. Die Prüfung C kann als Hindernisfahren nach Punkten oder als Hindernisfahren nach Zeit durchgeführt werden. In beiden Fällen soll das im Anhang zu findene Richterblatt verwendet werden.
  4. In Vielseitigkeits- und kombinierten Prüfungen wird das Hindernisfahren nach Fehlerpunkten bewertet.
  5. In Prüfungen, in denen Prüfung C nicht Teil einer Vielseitigkeits- oder kombinierten Fahrprüfung ist, bleibt es dem Veranstalter überlassen, ob er das Hindernisfahren nach Fehlern oder das Hindernisfahren nach Zeit anwendet.
  6. Sowohl im Hindernisfahren nach Zeit wie im Hidernisfahren nach Fehlern darf die Anzahl der Hindernisse 20 nicht übersteigen. In beiden Fällen muss die Länge des Parcours zwischen 500 und 800m betragen, und die erlaubte Zeit nach den im Anhang angegebenen Metern pro Minute errechnet werden. Im Stechen werden die Meter pro Minute, so wie im Anhang erwähnt, erhöht.
  7. Die Startlinie darf nicht mehr als 40 m und nicht weniger als 20 m vom ersten Hindernis entfernt sein. Die Ziellinie darf nicht mehr als 40 m und nicht weniger als 20 m vom letzten Hindernis entfernt sein.
  8. Der Parcours muss so geplant sein, dass die Teilnehmer die Möglichkeit haben, den grössten Teil des Parcours verhältnismässig schnell zu fahren. Die Distanz zwischen den einzelnen Hindernissen ist von Kategorie zu Kategorie veschieden (siehe Anhang). Bei gewissen Hindernissen und Hinderniskombinationen ist es unvermeidlich, dass die Geschwindigkeit verlangsamt werden muss, doch sollte eine solche Anordnung auf einen geringenTeil des ganzen Parcours beschränkt sein.
  9. Ein Plan des Parcours muss den Teilnehmern bei der Ankunft auf dem Turnier, im Meldebüro, mit allen anderen Dokumenten überreicht werden. Ein Plan des Parcours mit Angabe von Länge und erlaubter Zeit wird mindestens eine Stunde vor der Prüfung am Abfahrplatz angeschlagen.
  10. Der Parcours wird mindestens eine Stunde vor dem Start der Prüfung C zur Besichtigung freigegeben. Nur Fahrern in korrekter Fahrerkleidung, Mannschaftschefs und Trainern ist es erlaubt den Parcours zu Fuss zu besichtigen.
  11. Der Fahrer muss innerhalb einer Minute nach dem Glockenzeichen starten. Andernfalls wird er ausgeschlossen. Sollten beim Einfahren in den Platz Schwierigkeiten entstehen, kann der Fahrer die Jury um Erlaubnis bitten das Gespann durch die Beifahrer in das Viereck hineinführen zu lassen.
  12. Beifahrer müssen während der Zeit in der sich der Wagen im Parcours befindet auf ihren Plätzen sitzen bleiben. Das Stehen eines Beifahrer hinter dem Fahrer oder das Angeben der Strecke zu irgend einer Zeit, bevor der Teilnehmer die Ziellinie überfahren hat, wird mit Ausschluss bestraft.
  13. Falls ein Teilnehmer Hindernisse in der falsche Reihenfolge durchfährt, wird der Vorsitzende der Jury oder sein Beauftragter die Glocke läuten nachdem er das falsche Hindernis durchfahren hat. Der Fahrer wird von der Prüfung ausgeschlossen.
  14. Der ganze Wagen und alle Pferde müssen jedes Hindernis zwischen den markierenden Flaggen durchfahren (siehe Art. 932.2). Falls ein Teilnehmer infolge eines Ungehorsams einen Teil eines Hindernisses umwirft, ohne das gesamte Hindernis korrekt durchfahren zu haben (d.h. Ausbrechen aus einem Mehrfachhindernis, im Falle von Ausbrechen oder Verweigerung eines Kegelpaares), wird die Glocke geläutet, um das Hindernis wieder aufzubauen. Dem Teilnehmer werden zusätzlich 10 Sekunden angerechnet. Sobald das Hindernis wieder aufgebaut ist, wird die Glocke wieder geläutet und der Teilnehmer kann das Hindernis erneut durchfahren und seinen Parcours fortsetzen. Die Zeit wird beim ersten Läuten der Glocke gestoppt. Die Zeit läuft wieder wenn nach dem zweiten Läuten der Glocke der Fahrer in das wiederaufgebaute Hindernis einfährt.
  15. Strafpunkte werden nur für das Herunterfallen eines oder beider Bälle eines Kegelpaares und das Herabfallen eines Elementes eines Mehrfachhindernisses gegeben. Andere Markierungen, Wendeposten und andere Behinderungen dürfen verwendet werden jedoch gilt das Umwerfen, Berühren oder Verschieben nicht als Fehler.
  16. Fogende Vorfälle gelten als Ungehorsam und werden bestraft: Volten, Verweigerung, Widerstand oder Ausbrechen. Strafpunkte für mehrmaligen Ungehorsam werden entweder am selben Hindernis oder während des gesamten Parcours gegeben.
    16.1.Volten: Der Teilnehmer schneidet seine eigene Spur vor dem Hindernis oder vor der Ziellinie. Wenn ein Teilnehmer eine falsche Bahn einschlägt, sich aber vor der Durchfahrt des nächsten Hindernisses korrigiert, wird er nicht bestraft, ausser wenn er seine ursprüngliche Spur schneidet, bevor er das Hindernis durchfährt.
    16.2. Verweigerung: Anhalten vor einem Hindernis oder in einem Mehrfachhindernis. Wenn ein Pferd/Pony anhält ohne das Hindernis umzuwerfen und ohne rückwärts zu treten wird der Teilnehmer nicht bestraft. Wird der Halt verlängert oder wenn das Pferd/Pony auch nur einen Schritt rückwärts tritt, freiwillig oder nicht, wird er für Ungehorsam bestraft. In einem offenen Mehrfachhindernis (Schlange, Zick-Zack) muss die Kombination neu angefahren werden.
    16.3.Ausbrechen: Wenn sich die Pferde/Ponys der Einwirkung des Fahrers entziehen und einem zu durchfahrenden Hindernis ausweichen, gilt dieses Vorkommnis als Ausbrechen und wird als solches bestraft. Dasselbe gilt, wenn nachdem das Hindernis präsentiert wurde, das ganze oder ein Teil des Gespannes über die verlängerte Linie des betreffenden Hindernisses, eines Elements eines Mehrfachhindernisses oder der Ziellinie fährt.
    16.4.Widerstand: Ein Pferd/Pony leistet Widerstand, wenn es sich irgendwann und ungeachtet aus welchem Grund weigert vorwärts zu gehen (mit oder ohne Rückwärtstreten), sich teil-weise oder ganz umdreht, steigt usw.
  17. Wenn der Teilnehmer gerissene oder losgelöste Leinen, Stränge oder Aufhalteriemen oder Ketten hat, muss der Richter eine Glockenzeichen geben und die Zeit anhalten. Der Fahrer muss einen Beifahrer, der die Anspannung in Ordnung bringt, absteigen lassen. Er wird dafür für das Absteigen eines Beifahrers bestraft.
  18. Die Teilnehmer sind verpflichtet die Jury zu grüssen, es sei denn der Zeitplan oder die Anordnung des Parcours verhindern dies. 19. Falls ein Teilnehmer irgendein Hindernis nach dem Überfahren der Ziellinie durchfährt, muss dies dem Schiedsgericht, das eine Strafe von 500.- bis 1.000.- Flux auferlegen kann, gemeldet werden.
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11.02.2000
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