Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VII HINDERNISFAHREN ( Prüfung C )

Art. 932 HINDERNISSE

  1. Hindernisse, die Rückwärtsrichten verlangen, sind nicht gestattet.
  2. Jedes Hindernis muss deutlich mit einem Paar roter und weisser Flaggen, die innerhalb von 20 cm auf jeder Seite der Elemente stehen, numeriert sein. Jedes Element eines Mehrfachhindernisses muss mit roten und weissen Flaggen mit den Buchstaben A, B, usw. bezeichnet werden.
  3. Alle Hindernisse, die aus einem Begrenzungspaar (Kegeln) bestehen, gelten als einfache Hindernisse. Alle anderen Hindernisse gelten als Mehrfachhindernisse. In einem Parcours dürfen nicht mehr als drei Mehrfachhindernisse eingesetzt werden.
  4. Hindernisse, die weniger als die im Anhang angegebenen Mindestabstände der Hindernisse voneinander entfernt sind, wie Zick-Zack, einer Schlangenlinie, usw, müssen als Mehrfachhindernis bezeichnet werden und dürfen nicht mehr als 4 Kegelpaare aufweisen.
  5. Elemente von Springhindernissen wie Stangen auf Auflagen oder Elemente einer Mauer sind anstelle von oder zusätzlich zu Durchfahrtskegeln gestattet. Das Umwerfen irgendeines Teiles derartiger Hindernisse wird als Umwerfen eines Hindernisses bestraft.
  6. Hindernisse mit Durchfahrtsbegrenzungen (Kegeln). Für die Durchfahrtsbegrenzungen müssen Kegel Typ Hahn verwendet werden. Mit Wasser gefüllte Bälle aus Plastik oder ähnlichem Material müssen in die Vertiefung oben auf die Kegel gelegt werden, sodass sie nur herunterfallen wenn die Kegel berührt werden. Wenn ein Ball herunterfällt wird dies wie das Umwerfen eines Hindernisses bestraft.
  7. Für den Abstand zwischen den Begrenzungen, siehe Anhang. Der Abstand zwischen den Kegeln muss auf dem Boden markiert werden. Nehmen mehrere Kategorien am Turnier teil, so darf nur ein Kegel pro Hindernis am Boden markiert werden.
  8. Mehrfachhindernisse
    8.1.In einem Mehrfachhindernis, ausser der Schlangenlinie und dem Zick-Zack, dürfen nicht mehr als 3 mit Buchstaben versehene Kegelpaare eingesetzt werden, sodass der Teilnehmer maximal 10 Strafpunkte im zweifachen Hindernis (A und B) und 15 Strafpunkte im dreifachen Hindernis (A, B und C) bekommen kann.
    8.2.Ein Mehrfachhindernis darf mit mehreren Kegeln oder Elementen von Springhindernissen gebaut werden. Wenn Elemente von Springhindernisses verwendet werden, müssen diese abwerfbar und auf einer Höhe von 40 bis 60 cm sein.
    8.3. Mehrfachhindernisse dürfen nicht länger als 36 m, in der Spurmitte gemessen, sein. Jede Gruppe von Kegeln oder Elementen muss klar einem mit Buchstaben bezeichneten Kegelpaar zugeordnet werden. Die Zeichnungen im Anhang zeigen wie Mehrfachhindernisse zu richten sind.
  9. Folgende Arten von Mehrfachhindernissen sind erlaubt:
    9.1. Wasserhindernisse sind gestattet. Sie müssen jedoch mindestens 3 m breit sein, abgeflachte Seiten und eine Wassertiefe zwischen 20 und 40 cm haben. Sowohl an der Einfahrt als an der Ausfahrt können verschiebbare Durchfahrtsbegrenzungen aufgestellt werden mit Buchstaben A und B, jedes Paar mit einer Mindestbreite von 2,5 m.
    9.2. Brücken aus Holz oder ähnlichem zweckmässigem Material. vom technischen Delegierten genehmigt, mit fächerförmigen Fängen an der Einfahrt wie auch an der Ausfahrt, nicht höher als 20 cm von der Erde und einer verwendbaren Breite von 3 m und eines Höchst-länge von 10 m mit offenem oder angeschlossenem Geländer, sind gestattet. Verschiebbare Begrenzungspaare, mit A und B bezeichnet, sollen an der Ein- und Ausfahrt der Brücke, mindestens 2,5 m voneinander entfernt, aufgestellt werden.
    9.3. Eine Schlangenlinie die aus nicht mehr als vier Pfosten besteht. Diese müssen in einer geraden Linie stehen und wechselseitig vier verschiebbare Kegel, von A bis D bezeichnet, haben. Die Pfosten müssen zwischen 1,6 und 2 m hoch sein. Was die Entfernung der Pfosten mit Kegeln voneinander betrifft, siehe Anhang. Jeder umgeworfene Pfosten oder Kegel wird mit Strafpunkten belegt.
    9.4. Ein Zick-Zack besteht aus bis zu 4 Kegelpaaren. Für den Abstand zwischen den Kegelpaaren, siehe Anhang. Die Kegelpaare stehen mit wechselseitig linken und rechten Kegeln in einer geraden Linie.
    9.5. "L", "U", Box und andere Hindernisse: siehe Anhang, was die Masse betrifft. Falls Wasserhindernisse und Holzbrücken im Parcours eingeschlossen sind, muss dies in der Ausschreibung für die Prüfung erwähnt werden.
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11.02.2000
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