EL - AUSSCHREIBUNG ZUM NATIONALEN KINDER-SPRINGTURNIER

am 2. bis 4. August 2002

Wegen Absage des CSICH-B....
An alle kurzentschlossenen und motivierten Kinder
im Alter von 12 bis 16 Jahren!!!

 

PROGRAMM - ZEITPLAN

Freitag, 2. August 2002
                       
Beginn Prüfung
Nr.
  Art der Prüfung Klasse Pferde Lkl. Altersklasse Richt-
verfahren
Nenngeld Ehrenpreise Anfangs-buchstabe
                       
ca 8.00 Nat.1 Qualif. Stilspringprüfung A 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 520, 123b 8,00€ Ehrenpreise B
ca 11.30 Nat.2 Qualif. Fehler+Zeit-Springprüfung L 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 501, 1a1 11,00€ Ehrenpreise L
                       
Samstag, 3. August 2002
                       
Beginn Prüfung
Nr.
  Art der Prüfung Klasse Pferde Lkl. Alters-klasse Richt-
verfahren
Nenngeld Ehrenpreise Anfangs-buchstabe
                       
ca 8.00 Nat.3 Qualif. Fehler+Zeit-Springprüfung A 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 501, 1a1 8,00€ Ehrenpreise V
ca 11.30 Nat.4 Qualif. Integriertes Stechen L 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 525 11,00€ Ehrenpreise H
                       
Sonntag, 4. September 2002
                       
Beginn Prüfung
Nr.
  Art der Prüfung Klasse Pferde Lkl. Alters-klasse Richt-
verfahren
Nenngeld Ehrenpreise Anfangs-buchstabe
                       
ca 8.00 Nat. 5 Finale Fehler+Zeit-Springprüfung A 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 501, 1a1 8,00€ Ehrenpreise R
ca 11.30 Nat. 6 Finale Springprüfung mit Stechen L 4-jährige u. ältere III - V 1986-1990 501, 1b1 11,00€ Ehrenpreise D
                       
ANFORDERUNGEN:
                       
Jeder Reiter darf nur 1 Pferd pro Springen reiten und jedes Pferd darf nur 1 Prüfung pro Tag laufen.
Alle Reiter müssen Freitag und Samstag reiten, um am Finale von Sonntag teilzunehmen.
Alle Nennungen müssen aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 29. 07 telephonisch (34 82 82 - 1) oder per Fax (34 68 17)
bei Andrea Weier eingegangen sein.

>>Allgemeine Bestimmungen<<

 


Veranstalter: L'ETRIER LUXEMBOURGEOIS A.s.b.l. et EQUI-EVENT A.sb.l.
Veranstaltungsort: Ecole d´Equitation Derby II / Z.I. - 8, Breedewues / L-1259 SENNINGERBERG
Turnierleitung: Der Vorstand des L'ETRIER LUXEMBOURGEOIS A.s.b.l. und Equi-Event
Parcourschefs: John Weier
Richter: Edmond Majerus, Leon Temmermanns, Eckhard Hilker
Paddock: der jeweils freie Richter
Ärzte: Notruf 112, Dr Andrea Polomsky und Dr René Elcheroth
Tierärzte: Dr Charles Bettendorf und Dr Georges Hoffmann
Schmied: Les Frères Maréchaux
Schiedsgericht: Edo Molitor, John Galles, Andrea Polomsky

NENNUNGEN sind zu richten an:

Andrea WEIER Tél. : 34 82 82 - 1
10, am Beiebierg Fax: 34 68 17
L-6973 Rameldange

Nennungsschluß: Per Telephon und Fax : Montag, den 29. Juli 2002
Nennungsschecks einzureichen bis Mittwoch 31 Juli 2002


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:


1) Die Zulassung von Reiter und Pferd unterliegt den Bestimmungen der F.L.S.E..


2) Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der Luxemburger TO ab. Im Zweifelsfall ist das "Règlement Général" der F.E.I. mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.

Mit Genehmigung der F.L.S.E., behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Streichen der einen oder anderen Prüfung vorzunehmen.


3) Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 0.50,-- EURO pro Start.

Einsätze werden vor Ort bezahlt!!!!!


4) Der genaue Zeitplan wird allen Reitern zugestellt.


5) Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfällen, Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern, Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie, daß der Unterzeichnete die Bedingungen dieser Ausschreibung anerkennt. Des weiteren haftet der Veranstalter auch nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge oder Pferde an Dritten verursacht werden.


6) Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen Nennungsscheckheftes 2002 sowie Aufklebern sein, außer den Reitern mit Gastlizenz (gültige Lizenz und Pferdepaß ihrer F.N.).


7) Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution von 50,-- Euro an der Meldestelle einzureichen.


8) Die Startfolge wird durch die Buchstabenliste (2002) der F.L.S.E. bestimmt.

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