Allgemeine Bestimmungen für
Reitturniere
(Stand 19.01.2005)
- Die Zulassung von Reiter und Pferd unterliegt den
Bestimmungen der FLSE.
- Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der
Luxemburger TO ab, mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen
Fassung maßgebend. lm Zweifelsfall ist das Règlement
Général der FEI mit Ergänzungen in der jeweils
aktuellen Fassung maßgebend.
- Die Nennungen sind auf gültigen Nennungsschecks
der FLSE mit Aufklebern bis Nennungsschluss (Poststempel) an die in
der Ausschreibung angegebene Nennungsadresse zu schicken (außer
deutsche Reiter und Reiter mit Gastlizenz ,siehe TO 2004).
- Die Einsatzgelder sind bei Nennungsschluss fällig
und per Verrechnungsscheck den Nennungen beizulegen oder auf das Konto
des Veranstalters (spätestens 3 Tage nach Nennungsschluss) zu
überweisen. Unbezahlte Nennungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag
von 0,50 € pro Start.
- Eine Nachnennung kann bis spätestens 3 Tage vor
Turnierbeginn angenommen werden, wenn der Veranstalter sein Einverständnis
dazu gibt; oder gemäß der
Ausschreibung. Die Nachnennung ist kostenpflichtig und beträgt
10 € plus Nenn- und Startgeld pro Pferd. Reiterwechsel und Pferdetausch
von genannten Teilnehmern sind gratis Nachträge von nicht genannten
Reitern betragen 10 €
- Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen
Nennungsschecks sowie Aufklebern sein, außer den Reitern mit
Gastlizenz (gültige Lizenz und Pferdepass ihrer FN).
- Der Pferdewechsel ist gebührenpflichtig 10 €
und wird nach den Regeln der TO 2004 abgewickelt.
- Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter
von jeglicher Haftung betreffend Unfälle, Krankheiten oder Schäden,
die den Besitzern, Reitern,
Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie,
dass der Unterzeichnete die allgemeinen und besonderen Bedingungen
der jeweiligen
Ausschreibung anerkennt. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht
für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge
und Pferde an Dritten verursacht werden.
- Die Startfolge wird durch die jeweils aktuelle Buchstabenliste
der FLSE bestimmt.
- Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution
von 50 € an der Meldestelle einzureichen.
- Es werden keine Kopfnummern gestellt. Jeder Teilnehmer
ist selbst für seine Kopfnummern verantwortlich.
- Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt spätestens
eine Stunde vor Prüfungsbeginn.
- Das Startgeld wird bei Startbestätigung entrichtet.
- Es werden pro Prüfung 1/4 der Teilnehmer platziert.
Bei Teilung einer Prüfung sind in den Abteilungen für alle
Platzierten die in der Ausschreibung festgelegten Einzelgeldpreise
auszuzahlen. Alle Platzierten erhalten Schleifen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die
Geldpreise auf- oder abzurunden.
- Der endgültige Zeitplan wird nach Nennungsschluss
an alle Nenner verschickt.
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