Zuchtreport
Der Vorstand des Luxemburger Zuchtverbandes für Kleinpferde, Ponys und Spezialrassen
asbl organisiert seine
Körung
am
Samstag, dem 19. Februar 2000,
in
der Reithalle der Familie KANDEL in Strassen
Beginn der Körung: 13.00 Uhr
Die Körung soll nach folgendem Modus verlaufen:
1.
* Ermittlung des Stockmasses
* Signalementskontrolle
( Original Abstammungsnachweise sind unbedingt erforderlich )
* Tierarztkontrolle
2.
Vorführen an der Hand: auf hartem Boden, in Schritt und Trab, auf einer
geraden Linie
3.
Vorführen in der Halle, an der Hand auf der Dreieckbahn
( Stand, Schritt und Trab )
4. Vorführen in der
Halle ( Freilaufen )
Jeder Vorführer kann die Hilfe ( Peitschenhilfe ) eines einzigen
Begleiters in Anspruch nehmen.
Kriterien
für die Zulassung zur Körung:
(siehe ZUCHTPROGRAMM 1995)
*
Mindestalter der Hengste: Geburtsjahr 1997
·
Hengste dürfen nur unter dem Namen des Besitzers angemeldet
und vorgestellt werden
·
*
Für Ponyhengste gilt der Nachweis von 4 anerkannten Abstammungsgenerationen.
*
Für Hengste der Amerikanischen Pferderassen gelten die Abstammungsbestimmungen
der Amerikanischen Zuchtverbände.
*
Hengste, die in mangelhaftem Ausstellungszustand (allgemeine Kondition,
Körper- und Hufpflege) präsentiert werden, können von der Körung ausgeschlossen
werden.
*
Vor der definitiven Eintragung ins Hengstbuch muss der Körkommission
eine Blutgruppenbestimmung vorliegen.
Anmeldung
der Hengste zur Körung am 19. Februar 2000
Entsprechende
schriftliche Anträge sind mit dem beiliegenden Anmeldeformular, sowie
einer Photokopie des Abstammungsnachweises ( für noch nicht gekörte
Hengste ) an folgende Adresse:
L.Z.K.P.S. asbl
1, rue des prés
L-4986 SANEM
e-mail: mreder@pt.lu
bis zum 4. Februar 2000 zuzustellen.
Das
vom Vorstand 2.000,- LUF festgelegte Nenngeld pro Hengst ist vor Ort
zu zahlen.
Bitte
Stallbuch einsenden
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Mit freundlichen Grüssen,
Monique REDER
Sekretärin
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - Redaktion & Fotos: Lou Brandenburger - e-mail