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Zuchtreport

Der Vorstand des Luxemburger Zuchtverbandes für Haflingerpferde organisiert seine,

          Körung

am Samstag, dem 19. Februar 2000,

in der Reithalle der Familie KANDEL in Strassen

Beginn der Körung: 12.00 Uhr

Die Körung soll nach folgendem Modus verlaufen:

1.  *           Ermittlung des Stockmasses

     *     Signalementskontrolle

                 ( Original Abstammungsnachweise sind unbedingt erforderlich )

     *     Tierarztkontrolle

2.  Vorführen an der Hand: auf hartem Boden, in Schritt und Trab, auf einer geraden Linie

3.  Vorführen in der Halle, an der Hand auf der Dreieckbahn

      ( Stand, Schritt und Trab )

4.    Vorführen in der Halle ( Freilaufen )

Jeder Vorführer kann die Hilfe ( Peitschenhilfe ) eines einzigen Begleiters in Anspruch nehmen.

Kriterien für die Zulassung zur Körung:

(siehe ZUCHTPROGRAMM 1995)

*            Mindestalter der Hengste: Geburtsjahr 1996

*           Hengste dürfen nur unter dem Namen des Besitzers angemeldet und vorgestellt werden

*           Bis 1989 geborene, schon gekörte Haflinger-Althengste müssen  4  volle Generationen Reinzucht nachweisen. Alle anderen ( ab 1990 geborene, sowie noch nicht gekörte ältere Hengste ) müssen wie vom Welthaflingerverband vorgesehen,  6  volle Generationen Reinzucht nachweisen. Dementsprechende Belege sind von den zuständigen Zuchtverbänden anzufordern.

*            Hengste, die in mangelhaftem Ausstellungszustand (allgemeine Kondition, Körper- und Hufpflege) präsentiert werden, können von der Körung ausgeschlossen werden.

*           Vor der definitiven Eintragung ins Hengstbuch muss der Körkommission eine Blutgruppenbestimmung vorliegen.

Anmeldung der Hengste zur Körung am 19. Februar 2000

Entsprechende schriftliche Anträge sind mit dem beiliegenden Anmeldeformular, sowie  einer Photokopie des Abstammungsnachweises ( für noch nicht gekörte Hengste ) an folgende Adresse:

                                                            S.L.H. asbl

                                                            1, rue des Prés

                                                            L-4986 SANEM

                                                            e-mail: mreder@pt.lu

 bis zum 4. Februar 2000 zuzustellen.

Das vom Verband auf 2.000,- LUF festgelegtes Nenngeld pro Hengst ist vor Ort zu zahlen.

Nicht vergessen!!

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                        Mit freundlichen Grüßen,

                        Monique REDER

                        Sekretärin des S.L.H. asbl

 

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(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - Redaktion & Fotos: Lou Brandenburger - e-mail


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