Zusatz zur Ausschreibung des nationalen Dressurturniers am 22. und 23. Januar 2000
Prüfung Nr. 1 - ist eine normale E-Dressur, Aufgabe E5/2, Seite 103 im neuen Aufgabenheft und wird zu zweit hintereinander geritten.
Prüfung Nr. 2, 3 und 4 - sind Dressurreiterprüfungen. Sie werden einzeln auf Trense geritten. Die ausgeschriebenen Aufgaben finden Sie im neuen Aufgabenheft auf Seite 82 (RA2), sowie auf Seite 84 (RL2). Ihre Bewertung erfolgt gemäss dem Leitfaden für Dressurreiterprüfungen, Seite 80 im neuen Aufgabenheft.
Weitere Erläuterungen dieser neuen Prüfungsart sind untenstehend aufgeführt.
1. Ziel
Die Einführung von Dressurreiterprüfungen soll
- die Grundausbildung an der Basis fördern,
- die Bedeutung von Sitz und Einwirkung des Reiters und damit dessen Hilfengebung in den Vordergrund stellen,
- die Grundlagen der klassischen Reitausbildung beleben.
2. Grundgedanke
Aufbauend auf den Prinzipien des einfachen Reiterwettbewerbes und des Dressurreiterwettbewerbes Klasse E soll in den Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L überprüft werden, ob sich der Reiter in seiner Grundausbildung auf dem richtigen Weg befindet. Bewertet werden Sitz und Einwirkung und damit die Hilfegebung im Zusammenhang mit einer harmonischen und gefühlvollen Einwirkung auf das Pferd, ausgedrückt in einer Wertnote. Dieser Grundgedanke beinhaltet, dass nur aus einer richtigen Sitzgrundlage heraus eine korrekte Einwirkung auf das Pferd möglich ist. Die reiterlichen Fertigkeiten werden bei der Bewertung in den Vordergrund gestellt.
Jedem Teilnehmer, Richter, Ausbilder und Veranstalter müssen die unterschiedlichen Anforderungen und Bewertungskriterien der verschiedenen Prüfungsarten deutlich sein, d.h.:
- Dressurprüfung > bewertet werden die Leistungen von Pferd und Reiter gleichermaßen.
- Dressurpferdeprüfung > bewertet wird der altersgemäße Ausbildungsgrad und der Gesamteindruck als Dressurpferd. Die Fähigkeiten des Reiters finden keinen direkten Niederschlag in der Wertnote.
- Dressurrreiterprüfung > bewertet werden der Sitz, die Hilfengebung, das Gefühl und die Einwirkung des Reiters. Das Gerittensein des Pferdes beeinflusst die Leistung des Reiters nur mittelbar, findet somit keinen direkten Niederschlag in der Wertnote.
Zulassung von Reiter und Pferden/Ponies sowie Ausrüstungsbestimmungen erfolgen gem. § 68 und § 70 LPO wie bei Dressurprüfungen der betreffenden Klassen. Pro Reiter ist nur ein Pferd erlaubt.3. Anforderungen
Die Teilnehmer absolvieren eine festgelegte Aufgabe in einer Prüfung der Klasse A einzeln (in Ausnahmefällen zu zweit), in Klasse L nur einzeln. Die Aufgaben bestehen aus Lektionen der jeweiligen Klasse. Dabei wird besonders auf die Vorbereitung und Ausführung einzelner Lektionen, einschließlich des Durchreitens von Ecken, des Reitens von Wendungen und gebogenen Linien und des Reitens von Übergängen bzw. von halben und ganzen Paraden geachtet.
4. Kriterien
Bewertet werden in dieser Prüfung die Kriterien:
- Sitz:
Korrektheit des Sitzes, insbesondere das Mitschwingen in der Mittelpositur und das ausbalancierte Mitgehen mit der Pferdebewegung (Bewegungsgefühl). Darüber hinaus sind die korrekte Schenkellage und Handhaltung die richtige Zügelführung und das entsprechende Zügelmaß, das Einhalten der Linien Schulter-Hüfte-Absatz und Unterarm-Zügel-Pferdemaul sowie eine entspannte Kopf- und Schulterpartie zu beachten. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 51 - 54).
- Hilfengebung - Gefühl und Einwirkung:
Korrekte und einfühlsame Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen, sowie ein harmonisches Zusammenspiel der treibenden, verwahrenden und verhaltenden Hilfen. (Vergl. Richtlinien Band 1, S. 70 - 80, 90 - 91).
- Einfluss des Reiters:
- Hufschlagfiguren und Korrektheit der Lektionen:
Die Korrekte Ausführung der Lektionen, einschließlich der Vorbereitung, das Durchreiten von Ecken, Wendungen, von gebogenen Linien, von Übergängen bzw. von halben und ganzen Paraden. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 16 - 17).
- Auswirkung der reiterlichen Einwirkung auf das Gerittensein des Pferdes:
Der Ausbildungsstand des Pferdes muss der jeweiligen Klasse entsprechen. Die Grundgangarten müssen geregelt, brauchen allerdings nicht in besonderer Weise schwungvoll und elastisch zu sein. Voraussetzung jedoch ist, dass die einzelnen Punkte der Skala der Ausbildung des Pferdes je nach Klasse der Aufgabe im wesentlichen erfüllt sind. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 168 - 174).
Das korrekte Herausgebrachtsein von Reiter und Pferd fließt in die Note mit ein.
5. Richten von Dressurreiterprüfungen
Der Richter muss anhand des Leitfadens Notizen bzw. Kommentare für die einzelnen Kriterien festhalten. Dieser Leitfaden dient dem Teilnehmer und seinem Ausbilder als Anhalt für die weiterführende Ausbildung.
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