Zusatz zur Ausschreibung des nationalen Dressurturniers am 22. und 23. Januar 2000

Prüfung Nr. 1 - ist eine normale E-Dressur, Aufgabe E5/2, Seite 103 im neuen Aufgabenheft und wird zu zweit hintereinander geritten.

Prüfung Nr. 2, 3 und 4 - sind Dressurreiterprüfungen. Sie werden einzeln auf Trense geritten. Die ausgeschriebenen Aufgaben finden Sie im neuen Aufgabenheft auf Seite 82 (RA2), sowie auf Seite 84 (RL2). Ihre Bewertung erfolgt gemäss dem Leitfaden für Dressurreiterprüfungen, Seite 80 im neuen Aufgabenheft.

Weitere Erläuterungen dieser neuen Prüfungsart sind untenstehend aufgeführt.

1. Ziel

Die Einführung von Dressurreiterprüfungen soll

2. Grundgedanke

Aufbauend auf den Prinzipien des einfachen Reiterwettbewerbes und des Dressurreiterwettbewerbes Klasse E soll in den Dressurreiterprüfungen der Klasse A und L überprüft werden, ob sich der Reiter in seiner Grundausbildung auf dem richtigen Weg befindet. Bewertet werden Sitz und Einwirkung und damit die Hilfegebung im Zusammenhang mit einer harmonischen und gefühlvollen Einwirkung auf das Pferd, ausgedrückt in einer Wertnote. Dieser Grundgedanke beinhaltet, dass nur aus einer richtigen Sitzgrundlage heraus eine korrekte Einwirkung auf das Pferd möglich ist. Die reiterlichen Fertigkeiten werden bei der Bewertung in den Vordergrund gestellt.

Jedem Teilnehmer, Richter, Ausbilder und Veranstalter müssen die unterschiedlichen Anforderungen und Bewertungskriterien der verschiedenen Prüfungsarten deutlich sein, d.h.:

3. Anforderungen

Die Teilnehmer absolvieren eine festgelegte Aufgabe in einer Prüfung der Klasse A einzeln (in Ausnahmefällen zu zweit), in Klasse L nur einzeln. Die Aufgaben bestehen aus Lektionen der jeweiligen Klasse. Dabei wird besonders auf die Vorbereitung und Ausführung einzelner Lektionen, einschließlich des Durchreitens von Ecken, des Reitens von Wendungen und gebogenen Linien und des Reitens von Übergängen bzw. von halben und ganzen Paraden geachtet.

4. Kriterien

Bewertet werden in dieser Prüfung die Kriterien:

Korrektheit des Sitzes, insbesondere das Mitschwingen in der Mittelpositur und das ausbalancierte Mitgehen mit der Pferdebewegung (Bewegungsgefühl). Darüber hinaus sind die korrekte Schenkellage und Handhaltung die richtige Zügelführung und das entsprechende Zügelmaß, das Einhalten der Linien Schulter-Hüfte-Absatz und Unterarm-Zügel-Pferdemaul sowie eine entspannte Kopf- und Schulterpartie zu beachten. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 51 - 54).

Korrekte und einfühlsame Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen, sowie ein harmonisches Zusammenspiel der treibenden, verwahrenden und verhaltenden Hilfen. (Vergl. Richtlinien Band 1, S. 70 - 80, 90 - 91).

Die Korrekte Ausführung der Lektionen, einschließlich der Vorbereitung, das Durchreiten von Ecken, Wendungen, von gebogenen Linien, von Übergängen bzw. von halben und ganzen Paraden. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 16 - 17).

Der Ausbildungsstand des Pferdes muss der jeweiligen Klasse entsprechen. Die Grundgangarten müssen geregelt, brauchen allerdings nicht in besonderer Weise schwungvoll und elastisch zu sein. Voraussetzung jedoch ist, dass die einzelnen Punkte der Skala der Ausbildung des Pferdes je nach Klasse der Aufgabe im wesentlichen erfüllt sind. (Vergl. Richtlinien Band 1, Seite 168 - 174).

Das korrekte Herausgebrachtsein von Reiter und Pferd fließt in die Note mit ein.

5. Richten von Dressurreiterprüfungen

Der Richter muss anhand des Leitfadens Notizen bzw. Kommentare für die einzelnen Kriterien festhalten. Dieser Leitfaden dient dem Teilnehmer und seinem Ausbilder als Anhalt für die weiterführende Ausbildung.



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