Abschnitt A VIll: Teilnahmeberechtigung

§ 59

Teilnahmebeschränkungen von Pferden und Ponys

  1. Zu Turnieren sind nicht zugelassen:
    Pferde und Ponys, deren Besitzer von der FLSE z.Z. gesperrt oder von Turnieren oder Turnierplätzen verwiesen sind. Pferde und Ponys ohne gültigen Impfpass. Stichproben auf allen Turnieren möglich.
  2. Die Teilnahmeberechtigung je Pferd/Pony auf Turnieren ist beschränkt:
    Bis Kl. A: je Tag 3 Starts; schwieriger als Kl.A je Tag 2 Starts; Ausnahme: Kat. III (4 Starts).: gem. Ausschreibung
  3. Zu Prüfungen sind nicht zugelassen und ggf. zu disqualifizieren:
    3.1 Pferde/Ponys, die in den betreffenden Prüfungen oder einer ihrer Unterabteilungen bereits gestartet sind:

    Ausnahme: Turniere der Kat. III laut Ausschreibung.

    3.2 Pferde/Ponys, die aufgrund ihrer Verfassung den Anforderungen offensichtlich nicht gewachsen sind, z.B. nach einem schweren Sturz, oder Pferde/Ponys, die lahm befunden werden.
    3.3 Pferde/Ponys,
    • die seit Beginn des Turniers mit unzulässigen Trainingsmethoden bzw. unter Benutzung unzulässiger Hilfsmittel/Ausrüstung auf die Prüfung vorbereitet wurden;
    • deren Leistungsvermögen auf dem Vorbereitungsplatz bewusst überfordert wurde;
    • die misshandelt oder unangemessen bestraft wurden.
    3.4 Pferde/Ponys, die sich im Verlauf einer Prüfung oder auf dem Vorbereitungsplatz mehrfach der Einwirkung des Teilnehmers entziehen. Sie können von der Richtergruppe für die Dauer der Gesamtveranstaltung ausgeschlossen werden.
    3.5 Pferde/Ponys, die an ansteckenden Krankheiten leiden, sich in Gesundheitsbeobachtung befinden oder bösartig sind.
    3.6 In Reitpferdeprüfungen und Championaten für Reitpferde und Eignungsprüfungen: Pferde/Ponys mit sichtbaren, erheblichen Augenfehlern - Blindheit oder überwiegend eingeschränkte Sehfähigkeit auf einem oder beiden Augen.
    3.7 Pferde/Ponys, bei denen eine vorübergehende lokale Schmerzausschaltung oder Neurektomie vorgenommen wurde oder bei denen akute Veränderungen der Haut bestehen, sowie Pferde/Ponys mit implantiertem Tracheotubus.
    3.8 Pferde/Ponys, denen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Turnier gegen die geltenden Bestimmungen der FLSE eine verbotene Substanz verabreicht oder an denen irgendein Eingriff oder eine Handlung zur Beeinflussung der Leistungsfähigkeit, der Leistungsbereitschaft oder Leistung vorgenommen wurde. Die verbotenen Substanzen umfassen jede Menge stimulierend, depressiv, beruhigend, lokal anästhesierend wirkender oder verschleiernder oder jeglicher anderer Substanzen, die die Leistung eines Pferdes zu beeinflussen vermögen. Die Liste der kontrollierten und verbotenen Substanzen wird von der FEI veröffentlicht.
    3.9 Pferde/Ponys, die zu einer angeordneten Dopingprobe/Pferdekontrolle nicht gestellt werden.
  4. Pferde/Ponys, die nach Ziffer 1-3 nicht teilnahmeberechtigt sind, sind sofort von der betr. Prüfung auszuschliessen. Die Entscheidung kann von jedem Richter des betreffenden Turniers sowie von der FLSE getroffen werden. Der Ausschluss erfolgt mündlich gegenüber dem Teilnehmer. Gegen diese Entscheidung ist ein Einspruch nicht zulässig.


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21.02.02
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