Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 13Eintragung von Turnierpferden
- Die Eintragung von Turnierpferden/-ponys erfolgt nur an Lizenzierte ausschliesslich durch die FLSE. An Turnieren können nur Pferde/Ponys teilnehmen, die als Turnierpferde/-ponys bei der FLSE eingetragen sind und für die die FLSE generelle Starterlaubnis erteilt hat. Für die Eintragung von Turnierponys ist eine Messbescheinigung eines von der FLSE anerkannten FEI-Tierarztes erforderlich. Für Ponys (-1,48 m Stockmass) muss eine Messbescheinigung der FLSE vorgelegt werden. lm Zweifelsfall kann unabhängig vom Alter des Ponys, auf Antrag der FLSE eine Nachmessung durch einen von der FLSE beauftragten FEI-Tierarzt erfolgen. Für das Messen der Ponys gilt das FEI-Reglement.
- Die Eintragung gilt jeweils für 1 Kalenderjahr und wird zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Die Fortschreibung ist zu beantragen.
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31.10.99