Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 12Turnierpferde
A. Name
B. Alter
- Für jedes Turnierpferd ist ein Name festzulegen. Turnierpferde mit gleichem Namen erhalten bei der Eintragung gem. § 13 eine zum Namen gehörende Zahl. Die FLSE kann die Eintragung bestimmter Pferdenamen ablehnen.
- Namensänderungen sind auf Antrag bei der FLSE zulässig.
Sofern die jeweilige Zuchtbuchordnung nichts anderes bestimmt, gilt für die Altersangabe von im November und Dezember geborenen Pferden der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Geburtsdatum.
C. Geschlecht
Das Geschlecht der Turnierpferde (Stuten, Wallache, Hengste) ist bei Eintragung und Anzeige des Besitzwechsels vom Antragsteller genau anzugeben.
D. Equiden-Pass
Das Turnierpferd muss im Besitz eines Equiden-Passes sein. Dieser kann von der FLSE oder einem der entsprechenden Zuchtverbände ausgestellt werden.
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31.10.99