3. Springpferdeprüfungen für Pferde und Ponys
§ 360Ausschreibungen
Zulässig sind:
1. Standard-Springpferdeprüfungen Kl. A, L und M. 2. Spezial-Springpferdeprüfungen § 361
Beurteilung
Beurteilt werden je nach Ausschreibung und Richtverfahren Rittigkeit einschliesslich Springmanier des Pferdes, ausgedrückt in einer Wertnote abzüglich der Strafpunkte und/oder in Punkten und Sekunden.
§ 362
Anforderungen
Einzelnes Überwinden eines Parcours der betreffenden Klasse gem. § 504 Ziffer 1 und 2.
§ 363
Bewertung
1. Standard-Springpferdeprüfung Nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier mit »Erlaubter Zeit«. Für Rittigkeit einschliesslich Springmanier wird eine Note von 10 - 0 gemäss § 51 vergeben. Hindernisfehler gem. § 512 je 0,5 Strafpunkte
1. Ungehorsam gem. § 514 1,0 Strafpunkte
2. Ungehorsam gem. § 514 2,0 Strafpunkte
Überschreiten der >>Erlaubten Zeit<<
je angefangene Sekunde 0,1 Strafpunkte
3. Ungehorsam gem. § 514 Ausschluss
Sturz gem. § 513 Ausschluss
Überschreiten der Höchstzeit Ausschluss sonstige Ausschlüsse gem. § 519Tempo 350 m/Min., Halle 300 m/Min. erlaubt.
2. Spezialspringpferdeprüfungen Spezialspringpferdeprüfungen werden grundsätzlich mit »Erlaubter Zeit gewertet.
a) nach Strafpunkten (Klasse A-M)- bewertet werden nur die Strafpunkte gem. § 503 Ziffer l., Richtverfahren A. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. b) nach Strafpunkten mit Stechen nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier (Klasse L und M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtver- fahren A. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. Bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz erfolgt einmaliges Stechen. Bewertung im Stechen nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier gem. Ziffer 1. c) nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier mit Stechen nach Strafpunkten (Klasse L und M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier gem. Ziffer 1. Für das zu Platzierende 1/4 der Pferde erfolgt einmaliges Stechen. Bewertung im Stechen nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtverfahren A. Bei Strafpunktgleichheit im Stechen gleiche Platzierung. d) nach Strafpunkten mit unmittelbar folgendem Stechen nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier (Klasse L und M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtver- fahren A. Bei fehlerfrei überwundenem Parcours unmittelbarer Übergang zum einmaligen Stechen sinngemäss wie in § 525. Bewertung im Stechen nach Rittigkeit einschliesslich Springmanier gem. Ziffer 1. e) nach Strafpunkten mit Stechen nach Strafpunkten (nur für Klasse M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtver- fahren A. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. Bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz erfolgt einmaliges Stechen. Bewertung im Stechen ebenfalls nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtverfahren A. Bei Strafpunktgleichheit im Stechen gleiche Platzierung. f) nach Strafpunkten mit Stechen nach Strafpunkten und Zeit (nur für Klasse M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtverfahren A. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung. Bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz erfolgt einmaliges Stechen mit Bewertung nach Strafpunkten und Zeit gem. § 501.1.b.1. g) nach Strafpunkten mit unmittelbar folgendem Stechen nach Strafpunkten und Zeit (nur für Klasse M) - die Bewertung im Umlauf erfolgt nur nach Strafpunkten gem. § 503 Ziffer l., Richtver- fahren A. Bei fehlerfrei überwundenem Parcours unmittelbarer Übergang zum einmaligen Stechen, sinngemäß wie in § 525. Bewertung im Stechen nach Strafpunkten und Zeit gem. § 501.1.b.1. Für alle Springpferdeprüfungen mit Stechen gilt § 502 sinngemäss.
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04.06.00