Teil D : Durchführungsbestimmungen

 

Durchführungsbestimmungen zu § 16.6.

Gastlizenzreglung zur Teilnahme ausländischer Reiter/Fahrer an nationalen Turnieren in Luxemburg
Bezug : Reglement General der FEI, Art.105 und 123

I. Gastlizenz

1. Voraussetzungen

a) Schriftliche Einverständniserklärung der FN des Heimatlandes des Reiters/Fahrers
b) Einverständnis der/s Veranstalte/s der Turniere, an denen der Reiter/Fahrer teilnehmen möchte

2. Einschränkungen

a) Zulässige Höchstzahlen von Teilnehmern mit Gastlizenzen je Turnier
acht Springreiter, Dressurreiter, Fahrer.
b) Zulässige Gültigkeitsdauer der Gastlizenzen
bis zu acht Einzel-Turniere pro Jahr.

3. Die Erteilung einer Gastlizenz ist gebührenpflichtig " Taxes et Amendes "

4. Leistungsklassen

 

http://www.hippoline.lu
29.05.00
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu