§ 529Mannschaftsspringprüfungen Kat. I - II
Richtverfahren A § 501 Ziffer 1.a)1 oder 1.b)1 mit ein oder zwei Umläufen je nach Ausschreibung.
- Die Prüfung wird je Mannschaft von drei oder vier Teilnehmern bestritten, von denen jeder ein Pferd reitet.
- Die Reihenfolge der Mannschaften wird durch das Los bestimmt, die Reihenfolge der einzelnen Teilnehmer bestimmt der Mannschaftsführer.
- Beendet ein Teilnehmer aus irgendeinem Grunde die Prüfung oder den betreffenden Teil der Prüfung nicht, erhält er die Strafpunkte des Teilnehmers mit der höchsten Strafpunktzahl in dieser Prüfung bzw. dem betreffenden Teil der Prüfung plus 20 Strafpunkte. Die Strafpunktzahl des eigenen Pferdes ist ggf. zu berücksichtigen.
- Die Platzierung der Mannschaften errechnet sich aus der Gesamtsumme der Strafpunkte und der gebrauchten Zeit der drei besten Mannschaftsmitglieder der Prüfung. Bei Prüfung mit zwei Umläufen werden beide Umläufe getrennt bewertet.
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04.06.00