Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 525

2-Phasen-Springprüfungen Kat. I-III

Erste Phase nach dem Richtverfahren § 501 Ziffer 1.a.1 durchzuführen. Zweite Phase (mindestens vier Hindernisse) nach dem Richtverfahren § 501 Ziffer 1.a.1. Nach fehlerfreiem Überwinden eines um 1/4 verkürzten Normalparcours erfolgt unmittelbar Übergang in Phase 2. Die Hindernisse der Phase 2 müssen nicht Bestandteil der Phase 1 gewesen sein. Für die Platzierung ist die Zeit vom Durchreiten der Ziellinie der Phase 1 des Normalparcours (= gleichzeitig Startlinie der Phase 2) bis zum Passieren der Ziellinie der Phase 2 massgebend.


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13.03.2000
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