Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 524

Punktespringprüfungen Kat. I und II

Diese Prüfung ist über einen Parcours mit 6-8 Hindernissen - keine Kombinationen - auszutragen. Dabei werden bei fehlerfreiem Überwinden von Hindernis Nr. 1 = 1 Punkt, Nr. 2 = 2 Punkte, Nr. 3 = 3 Punkte usw. vergeben. Bei Hindernisfehlern werden an dem betreffenden Hindernis keine Punkte vergeben. Als Alternativ-Hindernis zum letzten Hindernis kann ein »Joker« (mit 10 Punkten) ausgezeichnet werden, wobei bei Abwurf des Jokers diese Punkte von den bisher erreichten abgezogen werden. lm übrigen gilt Richtverfahren A mit Zeitwertung, wobei die danach möglichen Strafpunkte von der erreichten Gesamtpunktzahl gem. Abs. 1 abgezogen werden. Bei Punktgleichheit zählt die Zeit für den ersten Platz.


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04.06.00
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