§ 520Stilspringprüfungen Kat. I - III
- Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Erfüllung der gestellten Aufgabe und der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gem. § 51.
- Bewertet werden:
Hindernisfehler 0,5 Strafpunkte Erster Ungehorsam 1,0 Strafpunkte Zweiter Ungehorsam 2,0 Strafpunkte Dritter Ungehorsam Ausschluss Sturz des Pferdes und/oder Reiters Ausschluss - Für die Bewertung sind drei Richtverfahren möglich:
a) Von der Wertnote gem. Ziffer 1 werden die Strafpunkte gem. Ziffer 2 abgezogen. b) Bewertung wie unter a), jedoch mit >Erlaubter Zeit<. Überschreiten der EZ je angefangene Sekunde 0,1 Strafpunkte. c) Nur für Kat. II: Bewertung wie unter a), ausgenommen das zu plaztzierende 1/4 der Teilnehmer; sie reiten ein Stechen über den gleichen oder einen verkürzten Parcours gem. § 501 Ziffer 1 a)l. - Standardanforderungen: Je nach Ausschreibung kann der Springparcours vorgeschriebene Standardanforderungen beinhalten.
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04.06.00