Abschnitt B IV: Springprüfungen

§ 516

Fehler an Kombinationen

Alle Hindernisfehler, Fälle von Ungehorsam und Stürze bei jedem einzelnen Hindernis und bei jedem Versuch werden gesondert bewertet.
A. Offene Kombinationen
Bei Ungehorsam ist der Teilnehmer verpflichtet, alle Hindernisse der Kombination zu wiederholen.
B. Geschlossene Kombinationen und geschlossene Kombinationsteile
  1. Bei Ungehorsam ist der Teilnehmer verpflichtet, den Parcours durch Sprung über die noch nicht überwundenen Hindernisse der Kombination fortzusetzen.
  2. Springt ein Teilnehmer auf einer anderen Seite als der vorgeschriebenen heraus, wird dies als Springen eines nicht zum Parcours gehörenden Hindernisses gewertet.
  3. Verlassen Pferd und/oder Reiter die Kombination infolge eines Sturzes, erfolgt Ausschluss.
C. Teils offene, teils geschlossene Kombination
Bei Ungehorsam innerhalb des offenen Teils der Kombination ist auch der ggf. bereits überwundene geschlossene Teil zu wiederholen.


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04.06.00
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