§ 511Durchreiten von Start- und Ziellinie, Überwinden der Hindernisse
- Start- und Ziellinie sind zu Pferde zu passieren. Vor dem Start und im Verlaufe der Prüfung können sie beliebig oft durchritten werden, soweit dies nicht ausdrücklich verboten ist.
- Jedes Hindernis muss zwischen seinen Begrenzungsflaggen in der ausgeflaggten Richtung in einem Sprung überwunden werden.
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31.10.99