REGLEMENTE 1999
DAS LUXEMBURGER REITER-ABZEICHEN
(L.R.A.)
Das Luxemburger Reiter-Abzeichen hat den Zweck,
dem Inhaber sichtbar zu bestätigen, dass er mit Pferden umzugehen versteht
und über ein bestimmtes Mass von Können im Reiten verfügt. Das Abzeichen
soll eine öffentliche Anerkennung sein und zu weiteren Leistungen im Sattel
anspornen. Das Luxemburger Reiter-Abzeichen wird vergeben in Bronze, Silber
und Gold. In einer Urkunde wird dem Betreffenden der Besitz des Abzeichens
durch die FLSE bescheinigt. Das Luxemburger Reiter-Abzeichen kann von
allen Junioren, Young Rider und Senioren erworben werden. Das Abzeichen
kann nur auf einer von der FLSE genehmigten Sonderprüfung erworben werden.
Jeder bei der FLSE eingetragene Verein kann sich bei Jahresbeginn um eine
Veranstaltung bewerben. Zur Abnahme der Prüfung sind zwei anerkannte Richter
verlangt.
ANFORDERUNGEN
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a) Fertigkeit im
dressurmässigem Reiten.
Einzelnes Vorreiten eines Pferdes, das jedoch den Anforderungen
der Kl.A genügen muss, nach den Anforderungen einer Dressurprüfung
Kl.A. Der Bewerber muss die Wertnote 5,0 oder besser erreichen.
b) Fertigkeit im
Reiten über Hindernisse
Vorreiten eines beliebigen Pferdes, das jedoch den Anforderungen
der Kl.Agenügen muss, über eine Springbahn nach den Anforderungen
einer Springprüfung der Kl.A. Der Bewerber muss eine Wertnote
5,0 oder besser erreichen (Richtverfahren 520.3A)
c) Teilprüfung
Theorie
Der Bewerber wird entsprechend den Anforderungen der Kl.A
in jedem der vier Prüfungsgebiete geprüft Pferdehaltung und
Umgang mit dem Pferd Zäumung und Satteln : Zusammensetzen
einer Trense, Auflegen von Sattel und Trense, Bandagieren
eines Pferdes. Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre sowie
des Leistungsprüfungswesens. Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhalten in Feld,
Wald und Strassen.
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Für das LRA in
Silber
a) Der Bewerber
muss im Besitz des LRA Bronze oder LJRA Bronze sein.
b) Fertigkeit im
dressurmässigen Reiten
Vorreiten eines beliebigen Pferdes das jedoch den Anforderungen
der Kl.L genügen muss, nach einer Aufgabe für Dressurprüfung
Kl.L auf Kandarre. Der Bewerber muss die Wertnote 5,0 oder
besser erreichen.
c) Fertigkeit im
Reiten über Hindernisse
Vorreiten eines beliebigen Pferdes das jedoch den Anforderungen
der Kl.L genügen muss, über eine Springbahn mit den Anforderungen
einer Springprüfung der Kl.L.Mindestzahl der Hindernisse in
einer gedeckten Bahn 6, im Freien 8 Hindernisse. Mindestzahl
der Sprünge 8 respektiv 12 Sprünge. Wenigstens ein Drittel
der Hindernisse muss die zulässige Höchstgrenze haben. Der
Bewerber muss den Parcours beenden und eine Wertnote von 5,0
und besser erreichen (Richtverfahren 520.3A).
d) Teilprüfung
Theorie
Der Bewerber wird entsprechend den Anforderungen der Kl.L
in jedem der vier unter LRA in Bronze genannten Prüfungsgebiete
geprüft.
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Für das LRA in
Gold 10 Siege in der Kat.S in nationalen oder internationalen
Dressur- oder Springprüfungen.
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Die Beurteilung gilt
grundsätzlich nur den Leistungen der Reiter selbst, ohne Rücksicht
auf sonstige Eigenschaften oder Leistungen ihrer Pferde, jedoch
den Anforderungen der betreffenden Klasse (A oder L) genügen müssen.
In den Teilprüfungen wird das Richtverfahren nach freiem Ermessen
angewandt. In jeder Teilprüfung erhält der Bewerber für seine
Leistungen eine Gesamtnote zwischen 10 und 0. Jeder Bewerber darf
zu jeder Teilprüfung nur ein Pferd vorreiten. Pferde dürfen bis
2 Mal in jeder Teilprüfung teilnehmen. Der Verlust des Abzeichens
ist anzugeben. Ein Ersatz erfolgt nur gegen Erstattung der von
der FLSE festgesetzten Gebühr.
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