REGLEMENTE 1999


DAS LUXEMBURGER REITER-ABZEICHEN (L.R.A.)

Das Luxemburger Reiter-Abzeichen hat den Zweck, dem Inhaber sichtbar zu bestätigen, dass er mit Pferden umzugehen versteht und über ein bestimmtes Mass von Können im Reiten verfügt. Das Abzeichen soll eine öffentliche Anerkennung sein und zu weiteren Leistungen im Sattel anspornen. Das Luxemburger Reiter-Abzeichen wird vergeben in Bronze, Silber und Gold. In einer Urkunde wird dem Betreffenden der Besitz des Abzeichens durch die FLSE bescheinigt. Das Luxemburger Reiter-Abzeichen kann von allen Junioren, Young Rider und Senioren erworben werden. Das Abzeichen kann nur auf einer von der FLSE genehmigten Sonderprüfung erworben werden. Jeder bei der FLSE eingetragene Verein kann sich bei Jahresbeginn um eine Veranstaltung bewerben. Zur Abnahme der Prüfung sind zwei anerkannte Richter verlangt.

ANFORDERUNGEN

  1. Für das LRA in Bronze
  1. a) Fertigkeit im dressurmässigem Reiten.
    Einzelnes Vorreiten eines Pferdes, das jedoch den Anforderungen der Kl.A genügen muss, nach den Anforderungen einer Dressurprüfung Kl.A. Der Bewerber muss die Wertnote 5,0 oder besser erreichen.

    b) Fertigkeit im Reiten über Hindernisse
    Vorreiten eines beliebigen Pferdes, das jedoch den Anforderungen der Kl.Agenügen muss, über eine Springbahn nach den Anforderungen einer Springprüfung der Kl.A. Der Bewerber muss eine Wertnote 5,0 oder besser erreichen (Richtverfahren 520.3A)

    c) Teilprüfung Theorie
    Der Bewerber wird entsprechend den Anforderungen der Kl.A in jedem der vier Prüfungsgebiete geprüft Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd Zäumung und Satteln : Zusammensetzen einer Trense, Auflegen von Sattel und Trense, Bandagieren eines Pferdes. Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre sowie des Leistungsprüfungswesens. Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhalten in Feld, Wald und Strassen.

  2. Für das LRA in Silber

    a) Der Bewerber muss im Besitz des LRA Bronze oder LJRA Bronze sein.

    b) Fertigkeit im dressurmässigen Reiten
    Vorreiten eines beliebigen Pferdes das jedoch den Anforderungen der Kl.L genügen muss, nach einer Aufgabe für Dressurprüfung Kl.L auf Kandarre. Der Bewerber muss die Wertnote 5,0 oder besser erreichen.

    c) Fertigkeit im Reiten über Hindernisse
    Vorreiten eines beliebigen Pferdes das jedoch den Anforderungen der Kl.L genügen muss, über eine Springbahn mit den Anforderungen einer Springprüfung der Kl.L.Mindestzahl der Hindernisse in einer gedeckten Bahn 6, im Freien 8 Hindernisse. Mindestzahl der Sprünge 8 respektiv 12 Sprünge. Wenigstens ein Drittel der Hindernisse muss die zulässige Höchstgrenze haben. Der Bewerber muss den Parcours beenden und eine Wertnote von 5,0 und besser erreichen (Richtverfahren 520.3A).

    d) Teilprüfung Theorie
    Der Bewerber wird entsprechend den Anforderungen der Kl.L in jedem der vier unter LRA in Bronze genannten Prüfungsgebiete geprüft.

  3. Für das LRA in Gold 10 Siege in der Kat.S in nationalen oder internationalen Dressur- oder Springprüfungen.

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Die Beurteilung gilt grundsätzlich nur den Leistungen der Reiter selbst, ohne Rücksicht auf sonstige Eigenschaften oder Leistungen ihrer Pferde, jedoch den Anforderungen der betreffenden Klasse (A oder L) genügen müssen. In den Teilprüfungen wird das Richtverfahren nach freiem Ermessen angewandt. In jeder Teilprüfung erhält der Bewerber für seine Leistungen eine Gesamtnote zwischen 10 und 0. Jeder Bewerber darf zu jeder Teilprüfung nur ein Pferd vorreiten. Pferde dürfen bis 2 Mal in jeder Teilprüfung teilnehmen. Der Verlust des Abzeichens ist anzugeben. Ein Ersatz erfolgt nur gegen Erstattung der von der FLSE festgesetzten Gebühr.

 

 

http://www.hippoline.lu
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu