Reglemente 1998
Luxemburger Meisterschaft
"Junge Springpferde"
Die FLSE organisiert
zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden (Studbook Luxembourgeois
du Cheval de Sang und Fédération des Stud-Books Luxembourgeois, Sektion:
SECT cheval de selle) jedes Jahr ein Championat für junge Springpferde.
Dieses Championat
besteht aus verschiedenen Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen)
und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.
Allgemeine Bestimmungen
Jedes teilnehmende
Pferd, gleich welches Zuchtgebiet, muss ein gültiges FLSE Scheckheft haben.
Jeder teilnehmende
Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein.
Jedes teilnehmende
Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen von verschiedenen
Reitern vorgestellt werden, im Finale darf es in den beiden Prüfungen
nur von ein und demselben Reiter geritten werden.Zur Teilnahme am Finale
sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis
verfügen. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde, die
gemäss den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung verfügen,
d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes
eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.
Die Qualifikationsprüfungen
werden in folgende Klassen aufgeteilt:
4-jährige Pferde |
Springpferdeprüfung
Klasse A bis 1.00 m |
5-jährige Pferde |
" Klasse A
bis 1.10 m |
6-jährige Pferde |
" Klasse L bis
1.20 m |
Für jede Altergruppe
ist eine getrennte Prüfung auszuschreiben.Die Veranstalter sind aufgefordert
für diese Prüfungen eine Starterliste mit Abstammung der Pferde bei
der FLSE anzufragen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der TO.
Jeder Turnierveranstalter,
der Qualifikationsprüfungen für alle drei Altersklassen ausschreibt,
kann eine finanzielle Unterstützung von LUF 5.000,-- pro Turnier erhalten.
Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende der FLSE in Rechnung
gestellt und ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.
Qualifikationsbestimmungen
In den Qualifikationsprüfungen
werden alle Pferde, die den Parcours ohne Fehler absolviert haben gemeinsam
auf den ersten Platz gesetzt.( Richtverfahren 363.2.A) Die Parcoursbesichtigung
ist bei den Springen für 4- und 5-jährige Pferde mit dem Pferd erlaubt.
Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den
Qualifikationen erfüllt haben:
4-jährige Pferde |
ein fehlerfreier
Parcours bei mindestens 3 Qualifikationsprüfungen |
Höhe 1.00 m |
5-jährige Pferde |
2 fehlerfreie
Parcours bei mindestens 4 Qualifikationsprüfungen |
Höhe 1.10 m |
6-jährige Pferde |
2 fehlerfreie
Parcours bei mindestens 4 Qualifikationsprüfungen |
Höhe 1.20 m |
Diese Qualifikationsbestimmungen
können jedes Jahr neu definiert werden.
FINALE
Das Finale wird in
zwei Umläufen geritten:
Der
erste Umlauf wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus "Springpferdeprüfung"(
Richtverfahren 363.1). |
Ein
Richter wird hierfür von der FLSE bestimmt; dieser Richter soll
auch die Ritte kommentieren. Zum zweiten Umlauf werden nur die Teilnehmer
zugelassen, die die Wertnote 5.0 und höher erhalten haben. |
2. Umlauf |
4-jährige Pferde: |
Normalumlauf
nach Fehlerpunkten (ohne Stechen) wobei alle 0-Fehlerritte auf den
ersten Platz gesetzt werden. Die übrigen Pferde werden gemäss ihrer
Fehlerpunkte auf die folgenden Plätze gesetzt. |
|
5-u. 6-jährige
Pferde |
Normalumlauf
nach Fehlerpunkten mit Stechen um den ersten Platz bei Fehlergleichheit. |
Punkteverteilung:
Die Punkte der beiden Umläufe werden wie folgt verteilt, und nach dem
zweiten Umlauf addiert.
1. Platz
30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 26 Punkte
4. Platz 24 Punkte usw.
Bei Punktegleichheit
nach zwei Umläufen( bei den 5- und 6-jährigen Pferden), wird das Pferd
mit dem besseren Ergebnis aus dem zweiten Umlauf nach vorne gesetzt.
Richtlinien zum
Parcoursbau "Junge Springpferde"
4-jährige Pferde:
Start: Richtung Ein-
und Ausgang der Piste
Hindernishöhe: 0.80 bis 1.00 m hoch
Anzahl der Hindernisse: max. 10
Oxer: Hinten etwas höher als vorne
Steilsprünge: mit Fängen an den Seiten
Kombinationen: (nach dem 1.Juni ) zwei Galoppsprünge
Distanzen: nicht unter 4 Galoppsprüngen; vorwärts reitend
5-jährige Pferde:
Hindernishöhe: 1 m
bis 1.10 m hoch
Distanzen: nicht unter 4 Galoppsprüngen
6-jährige Pferde:
Hindernishöhe: 1.10
bis 1.20 m hoch
Ein überbauter
Wassergraben sollte nach Möglichkeit in die Qualifikationsprüfungen
für 5- und 6-jährigen Pferde integriert werden.
Im Falle, wo die
Platzverhältnisse dies nicht zulassen, muss der Veranstalter dafür Sorge
tragen, dass ein überbauter Wassergraben nach Beendigung des Parcours
(ohne Wertung) gesprungen werden kann.
Bei allen drei
Kategorien keine Kombination beim Eingang bzw. Ausgang des Parcours.
FINALE
Die Hindernishöhe beim
Finale wird wie folgt festgelegt:
4-jährige Pferde |
max. 1.10 m |
5-jährige Pferde |
max. 1.20
m |
Wassergraben
max. 1 m breit mit Oxer überbaut; im 2.Umlauf des Finalspringens
obligatorisch
|
6-jährige Pferde |
max. 1.25 m |
Wassergraben
max. 1.20 m mit Oxer überbaut; im 2. Umlauf des Finalspringens obligatorisch. |