Reglemente 1998

 

Luxemburger Meisterschaft "Junge Springpferde"

Die FLSE organisiert zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden (Studbook Luxembourgeois du Cheval de Sang und Fédération des Stud-Books Luxembourgeois, Sektion: SECT cheval de selle) jedes Jahr ein Championat für junge Springpferde.

Dieses Championat besteht aus verschiedenen Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen) und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.

Allgemeine Bestimmungen

Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches Zuchtgebiet, muss ein gültiges FLSE Scheckheft haben.

Jeder teilnehmende Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein.

Jedes teilnehmende Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen von verschiedenen Reitern vorgestellt werden, im Finale darf es in den beiden Prüfungen nur von ein und demselben Reiter geritten werden.Zur Teilnahme am Finale sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis verfügen. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde, die gemäss den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung verfügen, d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.

Die Qualifikationsprüfungen werden in folgende Klassen aufgeteilt:

4-jährige Pferde Springpferdeprüfung Klasse A bis 1.00 m
5-jährige Pferde " Klasse A bis 1.10 m
6-jährige Pferde " Klasse L bis 1.20 m

Für jede Altergruppe ist eine getrennte Prüfung auszuschreiben.Die Veranstalter sind aufgefordert für diese Prüfungen eine Starterliste mit Abstammung der Pferde bei der FLSE anzufragen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der TO.

Jeder Turnierveranstalter, der Qualifikationsprüfungen für alle drei Altersklassen ausschreibt, kann eine finanzielle Unterstützung von LUF 5.000,-- pro Turnier erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende der FLSE in Rechnung gestellt und ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.

Qualifikationsbestimmungen

In den Qualifikationsprüfungen werden alle Pferde, die den Parcours ohne Fehler absolviert haben gemeinsam auf den ersten Platz gesetzt.( Richtverfahren 363.2.A) Die Parcoursbesichtigung ist bei den Springen für 4- und 5-jährige Pferde mit dem Pferd erlaubt. Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt haben:

4-jährige Pferde ein fehlerfreier Parcours bei mindestens 3 Qualifikationsprüfungen Höhe 1.00 m
5-jährige Pferde 2 fehlerfreie Parcours bei mindestens 4 Qualifikationsprüfungen Höhe 1.10 m
6-jährige Pferde 2 fehlerfreie Parcours bei mindestens 4 Qualifikationsprüfungen Höhe 1.20 m

Diese Qualifikationsbestimmungen können jedes Jahr neu definiert werden.

FINALE

Das Finale wird in zwei Umläufen geritten:

Der erste Umlauf wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus "Springpferdeprüfung"( Richtverfahren 363.1).
Ein Richter wird hierfür von der FLSE bestimmt; dieser Richter soll auch die Ritte kommentieren. Zum zweiten Umlauf werden nur die Teilnehmer zugelassen, die die Wertnote 5.0 und höher erhalten haben.
2. Umlauf 4-jährige Pferde: Normalumlauf nach Fehlerpunkten (ohne Stechen) wobei alle 0-Fehlerritte auf den ersten Platz gesetzt werden. Die übrigen Pferde werden gemäss ihrer Fehlerpunkte auf die folgenden Plätze gesetzt.
5-u. 6-jährige Pferde Normalumlauf nach Fehlerpunkten mit Stechen um den ersten Platz bei Fehlergleichheit.

Punkteverteilung: Die Punkte der beiden Umläufe werden wie folgt verteilt, und nach dem zweiten Umlauf addiert.

1. Platz 30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 26 Punkte
4. Platz 24 Punkte usw.

Bei Punktegleichheit nach zwei Umläufen( bei den 5- und 6-jährigen Pferden), wird das Pferd mit dem besseren Ergebnis aus dem zweiten Umlauf nach vorne gesetzt.

Richtlinien zum Parcoursbau "Junge Springpferde"

4-jährige Pferde:

Start: Richtung Ein- und Ausgang der Piste
Hindernishöhe: 0.80 bis 1.00 m hoch
Anzahl der Hindernisse: max. 10
Oxer: Hinten etwas höher als vorne
Steilsprünge: mit Fängen an den Seiten
Kombinationen: (nach dem 1.Juni ) zwei Galoppsprünge
Distanzen: nicht unter 4 Galoppsprüngen; vorwärts reitend

5-jährige Pferde:

Hindernishöhe: 1 m bis 1.10 m hoch
Distanzen: nicht unter 4 Galoppsprüngen

6-jährige Pferde:

Hindernishöhe: 1.10 bis 1.20 m hoch

Ein überbauter Wassergraben sollte nach Möglichkeit in die Qualifikationsprüfungen für 5- und 6-jährigen Pferde integriert werden.

Im Falle, wo die Platzverhältnisse dies nicht zulassen, muss der Veranstalter dafür Sorge tragen, dass ein überbauter Wassergraben nach Beendigung des Parcours (ohne Wertung) gesprungen werden kann.

Bei allen drei Kategorien keine Kombination beim Eingang bzw. Ausgang des Parcours.

FINALE

Die Hindernishöhe beim Finale wird wie folgt festgelegt:
4-jährige Pferde max. 1.10 m
5-jährige Pferde max. 1.20 m
Wassergraben max. 1 m breit mit Oxer überbaut; im 2.Umlauf des Finalspringens obligatorisch
6-jährige Pferde max. 1.25 m
Wassergraben max. 1.20 m mit Oxer überbaut; im 2. Umlauf des Finalspringens obligatorisch.

 

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