Die
wichtigsten Neuerungen in der Turnierordnung 2000
Teilnehmerbezogene
Nennung
Der
Teilnehmer erhält ab dem Jahr 2000 Nennungsschecks, auf denen
er die Aufkleber der zu startenden Pferde aufklebt. Der Teilnehmer
reserviert sich mit seiner Nennung für jede Prüfung durch Eintragung
einer Zahl in das jeweilige Prüfungsfeld die Anzahl Startplätze,
die er wahrnehmen möchte. Mit dem Aufkleben (=Nennen) der Pferde
reserviert sich der Teilnehmer Pferdeplätze mit diesen Pferden.
Erst mit der Erklärung der Startbereitschaft auf der Meldestelle
entscheidet er sich, welche(s) Pferd(e) er in der/n genannten
Prüfung(en) reitet. Das Nenngeld ist für die Anzahl der genannten
Starts pro Prüfung zum Nennungsschluss fällig. Möchte ein Teilnehmer
mehr als 6 Pferde nennen, so nimmt er einen weiteren Nennungsscheck,
klebt die anderen Aufkleber auf, trägt dort aber nur Datum und
Ort der Veranstaltung ein und unterschreibt. Die Eintragung in
den Prüfungsfeldern auf dem ersten Nennungsscheck gilt dann für
alle genannten Pferde.
Startfolge
in den einzelnen Prüfungen
Die
Startfolge richtet sich weiterhin alphabetisch nach den Startfolgebuchstaben
aus der Starterbuchstabentabelle. Nur wird nicht mehr der Pferdename,
sondern der Reitername dem alphabetischen Schlüssel zugeordnet.
Für Reiter mit mehreren Pferden bestimmt sich die Startfolge innerhalb
ihrer Pferde ebenfalls alphabetisch durch den Startfolgebuchstaben.
Teilnehmerwechsel
(auch in einzelnen Prüfungen)
Ein
Teilnehmer nimmt den reservierten Startplatz eines anderen Teilnehmers
auf dessen Pferd in Anspruch, d.h. dem ursprünglichen Teilnehmer
fällt ein Startplatz in der betreffenden Prüfung weg.
Pferdetausch
(nur für das gesamte Turnier)
Es
kann eine unbegrenzte Zahl an Pferden getauscht werden. Es dürfen
jedoch nur so viele Pferde gestartet werden, wie auch genannt
waren. Das ursprünglich genannte Pferd muss nicht startberechtigt
gewesen sein, es wird mit der Nennung ja auch nur dem Turnier,
nicht jedoch einer bestimmten Prüfung zugeordnet. Der Teilnehmer
benutzt seine eigenen reservierten Startplätze und einen seiner
Pferdeplätze. Das ursprünglich genannte Pferd ist auf diesem Turnier
unter dem ursprünglichen Reiter nicht startberechtigt. Das eingetauschte
Pferd ist auch nur unter dem eintauschenden Teilnehmer startberechtigt
und darf an diesem Tag nicht auf einem anderen Turnier starten.
Der Pferdetausch ist kostenpflichtig und beträgt 500.- LUF pro
eingetauschtes Pferd.
Nachnennung
Es
kann auf einem Turnier nur eine Nachnennung vorgenommen werden
mit dem Einverständnis des Veranstalters oder gemäss der Ausschreibung.
Die Nachnennung ist kostenpflichtig und beträgt 1500.- LUF plus
Nenn- und Startgeld.
Doppelnennungen
(zwei Turniere an einem Wochenende)
Zwei
Turniere an 1 Wochenende sind erlaubt. Verboten ist dagegen der
Start eines Pferdes bei zwei verschiedenen Turnieren am gleichen
Tag. Das Nenngeld muss bei beiden Turnieren bezahlt werden.
Neue
Altersklasse
Eine
neue Altersklasse « Reiter » wurde eingeführt. Teilnehmer von
22-39 Jahren heissen in Zukunft « Reiter », erst ab 40 Jahren
ist der Teilnehmer « Senior ». Ist eine Prüfung für alle Altersklassen
ausgeschrieben so heisst sie « Reiter aller Altersklassen » und
nicht mehr « alle Reiter »
Leistungsklassen-Einstufungskriterium
Eine
neue Leitungsklassenberechnung ist in Arbeit. In Zukunft werden
die Leistungsklassen nicht mehr nach Platzierungen sondern nach
einem speziellen Punktesystem ausgerechnet.
Pferdepass
Eine
weitere Neuerung im Jahre 2000 ist der Pferdepass nach den Richtlinien
der CEE. Dieser Pass wird für jedes bei der FLSE eingeschriebene
Pferd ausgestellt zum Preise von LUF 500.-. Verfügt ein Pferd
bereits über einen solchen Pass ausgestellt von einer andern europäischen
Foderation, so wird der Pferdepass in Luxemburg von der FLSE anerkannt.
Die laut TO vorgeschriebenen Impfungen werden ebenfalls in diesen
FLSE-Pass eingetragen. Achtung! Auf Auslandsreisen und bei Turnierteilnahme
Pferdepass nicht vergessen.
Achtung
FLSE - Lizenzträger und Pferdebesitzer
Um
einen reibungslosen Turnierablauf zum Jahresbeginn zu gewährleisten
sind ausnahmsweise die Aufkleber und Nennscheckhefte für das Jahr
2000 spätestens bis zum 31. Oktober bei der FLSE anzufragen.