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Die wichtigsten Neuerungen in der Turnierordnung 2000

Teilnehmerbezogene Nennung

Der Teilnehmer erhält ab dem Jahr 2000 Nennungsschecks, auf denen er die Aufkleber der zu startenden Pferde aufklebt. Der Teilnehmer reserviert sich mit seiner Nennung für jede Prüfung durch Eintragung einer Zahl in das jeweilige Prüfungsfeld die Anzahl Startplätze, die er wahrnehmen möchte. Mit dem Aufkleben (=Nennen) der Pferde reserviert sich der Teilnehmer Pferdeplätze mit diesen Pferden. Erst mit der Erklärung der Startbereitschaft auf der Meldestelle entscheidet er sich, welche(s) Pferd(e) er in der/n genannten Prüfung(en) reitet. Das Nenngeld ist für die Anzahl der genannten Starts pro Prüfung zum Nennungsschluss fällig. Möchte ein Teilnehmer mehr als 6 Pferde nennen, so nimmt er einen weiteren Nennungsscheck, klebt die anderen Aufkleber auf, trägt dort aber nur Datum und Ort der Veranstaltung ein und unterschreibt. Die Eintragung in den Prüfungsfeldern auf dem ersten Nennungsscheck gilt dann für alle genannten Pferde.

Startfolge in den einzelnen Prüfungen

Die Startfolge richtet sich weiterhin alphabetisch nach den Startfolgebuchstaben aus der Starterbuchstabentabelle. Nur wird nicht mehr der Pferdename, sondern der Reitername dem alphabetischen Schlüssel zugeordnet. Für Reiter mit mehreren Pferden bestimmt sich die Startfolge innerhalb ihrer Pferde ebenfalls alphabetisch durch den Startfolgebuchstaben.

Teilnehmerwechsel (auch in einzelnen Prüfungen)

Ein Teilnehmer nimmt den reservierten Startplatz eines anderen Teilnehmers auf dessen Pferd in Anspruch, d.h. dem ursprünglichen Teilnehmer fällt ein Startplatz in der betreffenden Prüfung weg.

Pferdetausch (nur für das gesamte Turnier)

Es kann eine unbegrenzte Zahl an Pferden getauscht werden. Es dürfen jedoch nur so viele Pferde gestartet werden, wie auch genannt waren. Das ursprünglich genannte Pferd muss nicht startberechtigt gewesen sein, es wird mit der Nennung ja auch nur dem Turnier, nicht jedoch einer bestimmten Prüfung zugeordnet. Der Teilnehmer benutzt seine eigenen reservierten Startplätze und einen seiner Pferdeplätze. Das ursprünglich genannte Pferd ist auf diesem Turnier unter dem ursprünglichen Reiter nicht startberechtigt. Das eingetauschte Pferd ist auch nur unter dem eintauschenden Teilnehmer startberechtigt und darf an diesem Tag nicht auf einem anderen Turnier starten. Der Pferdetausch ist kostenpflichtig und beträgt 500.- LUF pro eingetauschtes Pferd.

Nachnennung

Es kann auf einem Turnier nur eine Nachnennung vorgenommen werden mit dem Einverständnis des Veranstalters oder gemäss der Ausschreibung. Die Nachnennung ist kostenpflichtig und beträgt 1500.- LUF plus Nenn- und Startgeld.

Doppelnennungen (zwei Turniere an einem Wochenende)

Zwei Turniere an 1 Wochenende sind erlaubt. Verboten ist dagegen der Start eines Pferdes bei zwei verschiedenen Turnieren am gleichen Tag. Das Nenngeld muss bei beiden Turnieren bezahlt werden.

Neue Altersklasse

Eine neue Altersklasse « Reiter » wurde eingeführt. Teilnehmer von 22-39 Jahren heissen in Zukunft « Reiter », erst ab 40 Jahren ist der Teilnehmer « Senior ». Ist eine Prüfung für alle Altersklassen ausgeschrieben so heisst sie « Reiter aller Altersklassen » und nicht mehr « alle Reiter »

Leistungsklassen-Einstufungskriterium

Eine neue Leitungsklassenberechnung ist in Arbeit. In Zukunft werden die Leistungsklassen nicht mehr nach Platzierungen sondern nach einem speziellen Punktesystem ausgerechnet.

Pferdepass

Eine weitere Neuerung im Jahre 2000 ist der Pferdepass nach den Richtlinien der CEE. Dieser Pass wird für jedes bei der FLSE eingeschriebene Pferd ausgestellt zum Preise von LUF 500.-. Verfügt ein Pferd bereits über einen solchen Pass ausgestellt von einer andern europäischen Foderation, so wird der Pferdepass in Luxemburg von der FLSE anerkannt. Die laut TO vorgeschriebenen Impfungen werden ebenfalls in diesen FLSE-Pass eingetragen. Achtung! Auf Auslandsreisen und bei Turnierteilnahme Pferdepass nicht vergessen.

Achtung FLSE - Lizenzträger und Pferdebesitzer

Um einen reibungslosen Turnierablauf zum Jahresbeginn zu gewährleisten sind ausnahmsweise die Aufkleber und Nennscheckhefte für das Jahr 2000 spätestens bis zum 31. Oktober bei der FLSE anzufragen.

 

 

 
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