Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VII HINDERNISFAHREN ( Prüfung C )

Art. 934 HINDERNISFAHREN NACH ZEIT

  1. Anzahl, Art und Abmessungen der Hindernisse sowie die Länge des Parcours und der Ablauf der Prüfung müssen gemäss Art. 931, 932 und 933 festgelegt sein.
  2. Strafpunkte werden, wie in Art. 933 festgelegt, vergeben wobei die Fehlerpunkte durch Strafsekunden ersetzt werden.
  3. Für die Plazierung ist die für den Parcours benötigte Zeit zuzüglich der Strafsekunden massgebend.
  4. Bei gleicher Zeit für den ersten Platz kann das Ergebnis entweder durch die niedrigste Strafsekundenzahl entschieden werden oder durch ein Stechen, gemäss Ausschreibung, über den gleichen oder über einen verkürzten Parcours. Der Abstand zwischen den Begrenzungen kann um 10 cm nach Ermessen der Jury und des Organisationskomitees vergrössert werden.
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11.02.2000
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