Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VI MARATHONFAHRT ( Prüfung B)

Art. 929 STARTS UND HALTE

  1. Der Start- und Zeitplan für Prüfung B enthält Startzeit und geschätzte Ankunftszeiten eines jeden Teilnehmers in jeder Phase, auf den erlaubten Zeiten und den Zwangspausen basierend. Teilnehmer, die nicht innerhalb einer Minute ihrer festgesetzten Startzeit zum Start der Phase A bereit sind, werden ausgeschlossen.
  2. Wasser und Eimer müssen vom Veranstalter an den Zwangspausen zur Verfügung gestellt werden.
  3. Ein Tierarzt muss an den Zwangspausen und am Ende der Phase E zur Verfügung stehen.
  4. Ein Hufschmied muss während der ganzen Dauer des Fahrturniers zur Verfügung stehen
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11.02.2000
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