Art. 926 ZEITWERTUNG
- Die erlaubte Zeit für jede Phase wird gemäss der für die betreffende Phase festgelegten Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Am Ende der Phasen B und D gibt es eine Zwangspause von 10 Minuten. Eine Zeittabelle der ganzen Prüfung B wird erstellt mit den Start- und angenommenen Ankunftszeiten für jeden Teilnehmer in jeder Phase, basierend auf der erlaubten Zeit und den Zwangspausen.
- Die Prüfung ist vor allem ein Test der Regelmässigkeit und daher werden Gespanne, die in den Phasen A, C und E die Bestzeit unterschreiten oder die erlaubte Zeit in diesen Phasen überschreiten, bestraft. In den Phasen B und D werden die Gespanne nur für das Überschreiten der erlaubten Zeit bestraft.
- Die Bestzeit in Phase A ist 2 Minuten weniger als die erlaubte Zeit. In der Phase C ist die Bestzeit 1 Minute weniger als die erlaubte Zeit und in Phase E ist die Bestzeit 3 Minuten weniger als die erlaubte Zeit. In den Phasen B und D bestehen keine Bestzeiten.
- Die Höchstzeit ist das Doppelte der erlaubten Zeit.
- Wenn möglich sollte die Zeit mit modernen, zeitgemässen Instrumenten gemessen werden.
- Die offiziellen Zeitnehmer geben das Startzeichen mit einer Startzählung (count-down) zur Startzeit. Die Teilnehmer müssen bei jeder Phase aus dem Stand starten.
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24.01.2000