Reglement für Fahrturniere

KAPITEL VI MARATHONFAHRT ( Prüfung B)

Art. 926 ZEITWERTUNG

  1. Die erlaubte Zeit für jede Phase wird gemäss der für die betreffende Phase festgelegten Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Am Ende der Phasen B und D gibt es eine Zwangspause von 10 Minuten. Eine Zeittabelle der ganzen Prüfung B wird erstellt mit den Start- und angenommenen Ankunftszeiten für jeden Teilnehmer in jeder Phase, basierend auf der erlaubten Zeit und den Zwangspausen.
  2. Die Prüfung ist vor allem ein Test der Regelmässigkeit und daher werden Gespanne, die in den Phasen A, C und E die Bestzeit unterschreiten oder die erlaubte Zeit in diesen Phasen überschreiten, bestraft. In den Phasen B und D werden die Gespanne nur für das Überschreiten der erlaubten Zeit bestraft.
  3. Die Bestzeit in Phase A ist 2 Minuten weniger als die erlaubte Zeit. In der Phase C ist die Bestzeit 1 Minute weniger als die erlaubte Zeit und in Phase E ist die Bestzeit 3 Minuten weniger als die erlaubte Zeit. In den Phasen B und D bestehen keine Bestzeiten.
  4. Die Höchstzeit ist das Doppelte der erlaubten Zeit.
  5. Wenn möglich sollte die Zeit mit modernen, zeitgemässen Instrumenten gemessen werden.
  6. Die offiziellen Zeitnehmer geben das Startzeichen mit einer Startzählung (count-down) zur Startzeit. Die Teilnehmer müssen bei jeder Phase aus dem Stand starten.
http://www.hippoline.lu
24.01.2000
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu