Reglement für Fahrturniere

KAPITEL V GESPANNKONTROLLE UND DRESSUR (PRÜFUNG A)

Art. 922 GRÖSSE DES DRESSURVIERECKS

Das Dressurviereck muss je nach Dressuraufgabe 80x 40m oder 100x 40m gross sein und gemäss der Bestimmungen der F. E. I. markiert sein. Siehe Anhang.

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24.01.2000
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