Reglement für Fahrturniere

KAPITEL IV PLAZIERUNG

Art. 919 PLAZIERUNG IN VIELSEITIGKEITSFAHRPRÜFUNGEN

  1. Am Ende einer jeden Prüfung werden die Teilnehmer nach Strafpunkten, die sie erhalten haben, platziert. Sieger ist der Fahrer mit den wenigsten Strafpunkten.
  2. Um das Endergebnis für einen Einzelteilnehmer zu ermitteln werden die Punkte, die er in den einzelnen Prüfungen erhalten hat, addiert. Sieger ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Strafpunktzahl.
  3. Bei Strafpunktegleichheit bestimmt die niedrigere Strafpunktezahl in Prüfung B den höher Platzierten. Sollten die Teilnehmer die gleiche Punktzahl in Prüfung B haben, entscheidet die bessere Platzierung in Prüfung A. In Mannschaftsprüfungen wird das Endergebnis durch Addition der Strafpunkte der zwei besten Gespanne einer jeden Mannschaft errechnet in Prüfung A, die besten zwei in Prüfung B und die besten zwei in Prüfung C. Das Ergebnis eines Teilnehmers einer Mannschaft zählt nicht wenn er in einer der drei Prüfungen ausgeschlossen wurde.
  4. Besteht ein Turnier aus mehreren Prüfungen, so bedeutet der Ausschluss von einer Prüfung nicht den Ausschluss vom ganzen Turnier. Ist ein Teilnehmer von einer Prüfung ausgeschlossen oder hat er aufgegeben, erhält er die gleiche Anzahl Punkte wie der Teilnehmer mit höchsten Strafpunktezahl zuzüglich 25%. Bei der Endplazierung kann ein Teilnehmer, der in einer Prüfung ausgeschlossen wurde, oder eine Prüfung nicht beendet hat, nicht höher plaziert werden als ein Teilnehmer der alle Teilprüfungen beendet hat, ungeachtet dessen Endergebnis.
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24.01.2000
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