Art. 918 BEWERTUNG
- Die Methode der Bewertung und Plazierung ist in den ausführlichen Regeln für die einzelnen Prüfungen dargelegt. Die Beurteilung für jede Prüfung erfolgt in Strafpunkten.
- Die in einer Prüfung erhaltenen Strafpunkte entscheiden über die Platzierung in dieser Prüfung.
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24.01.2000