Reglement für Fahrturniere

KAPITEL III OFFIZIELLE

Art. 916. PARCOURSCHEF (chef de piste)

  1. Der Name der Person oder Personen, die für den Aufbau des Parcours verantwortlich sind, müssen im Programm als Parcourschef angegeben werden.
  2. Der Parcourschef kann für alle Prüfungen dieselbe Person sein oder es kann für jede Prüfung ein anderer Parcourschef ernannt werden.
  3. Der Parcourschef ist unter Aufsicht des technischen Delegierten verantwortlich für den Entwurf und die Markierung des Parcours, für den Bau der Hindernisse und für die Vermessung des Parcours.
  4. Ist der Parcourschef oder der technische Delegierte, falls anwesend, davon überzeugt, dass der Parcours in jeder Hinsicht in Ordnung ist, muss er dies der Jury melden.
  5. Die Jury kann für eine Prüfung erst dann die Startgenehmigung erteilen, wenn der technische Delegierte oder der Parcourschef ihr gemeldet hat, dass alles in Ordnung ist. Von diesem Zeitpunkt an liegt die alleinige Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Prüfung bei der Jury.
  6. Nur der Parcourschef und seine Helfer dürfen den Parcours ändern oder darin arbeiten, an welcher Stelle und in welchen Prüfungen auch immer. Wenn Teilnehmer oder Mannschaftsmitglieder sich in irgendeiner Weise am Parcours zu schaffen machen, hat dies den Ausschluss des betreffenden Gespanns zur Folge.
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24.01.2000
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