Reglement für Fahrturniere

KAPITEL III OFFIZIELLE

Art. 914 TECHNISCHE UND VETERINÄR-DELEGIERTE

Technische Delegierte

  1. Ein technischer Delegierter muss ernannt werden, wenn ein Turnier Prüfung B oder Prüfung C einschliesst. Für CAN muss ein von der F.N. seines Landes anerkannter technischer Delegierte bestimmt werden. So lange keine technischen Delegierten von der F.L.S.E. ernannt sind, kann bei CAL ebenfalls eine luxemburgische, kompetente Person die Funktion des Delegierten übernehmen.
  2. Die Befugnisse, Aufgaben und Verantwortungen eines technischen Delegierten sind folgende:
    2.1. die Parcours zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die technischen Einzelheiten mit den Vorschriften der allgemeinen und besonderen Bestimmungen übereinstimmen;
    2.2. sich ausserdem zu vergewissern, dass die Parcours fair sind, auch für ortsfremde Teilnehmer, und ob die Kenntnis der örtlichen Begebenheiten keinerlei Einfluss hat;
    2.3. den Veranstalter zu etwaigen Parcoursänderungen zu veranlassen und ihn alle weiteren von ihm als notwendig erachteten Anordnungen im Rahmen seiner Befugnisse treffen zu lassen;
    2.4. sich zu vergewissern, dass die offiziellen Zeitnehmer und Hindernisrichter über ihre Pflichten und über den Gebrauch von Chronometern und Stoppuhren korrekt unterrichtet sind;
    2.5. den technischen Verlauf der Prüfung auch dann zu überwachen nachdem er dem Vorsitzenden der Jury sein Einverständnis mit den getroffenen Anordnungen gegeben hat. Veterinärdelegierter
  3. Bei CAL und CAN muss ein praktizierender Tierarzt die in diesem Reglement vorgesehenen veterinärmedizinischen Kontrollen vornehmen. Er übernimmt die Funktion des Veterinärdelegierten. Wenn nötig kann er einen zweiten Tierarzt anfordern.
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24.01.2000
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