Reglement für Fahrturniere

KAPITEL III OFFIZIELLE

Art. 913 RICHTER

Alle Fahrturniere, die die Prüfung A enthalten, müssen von 3 Richtern gerichtet werden. Die Richter und Richterkandidaten bilden gemeinsam die Jury für das Turnier. Der Organisator beruft den Präsidenten der Jury. Die anderen Richter werden gemeinsam von Organisator und von dem designierten Jurypräsidenten ernannt. Alle Richter müssen von ihrer respektiven F.N. auf der offiziellen Richterliste aufgeführt sein.

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24.01.2000
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