Reglement für Fahrturniere

Kapitel II BESTIMMUNGEN

Art. 908 NENNUNGEN

  1. Die Nennungen für alle nationalen und internationalen Turniere müssen laut der luxemburgischen T.O. vorgenommen werden.
  2. In CAN und CAL sind nur Einzelfahrer zugelassen. Es können aber Mannschaften von 2 bis maximal 4 Gespannen aufgestellt werden. Pro Verein kann pro Kategorie eine Mannschaft aufgestellt werden. Die aus dem Ausland eingeladenen Teilnehmer können gleichermassen als Mannschaften auftreten. Derartige Prüfungen haben nationalen Charakter und dürfen weder als internationaler Wettstreit noch als Nationenwettbewerb oder Nationenpreis bezeichnet werden.
  3. Luxemburg kann nationale Mannschaften, die Luxemburg auf internationalen Turnieren vertreten, aufstellen. Die Mitglieder des nationalen Kaders werden genannt auf Grund der Leistungen auf wenigstens 4 Turnieren pro Jahr, die dem Niveau C.A.N entsprechen. Vorzugsweise müssen die in Luxemburg organisierten Turniere belegt werden. Falls pro Kategorie keine 2 Kaderfahrer vorhanden sind kann die F.L.S.E. auch Einzelfahrer nennen, vorausgesetzt die Nennungen werden von der organisierenden Nation angenommen.
  4. Jedem Pferd/Pony wird bei der Ankunft auf einem Turnier eine Erkennungsnummer zugeteilt. Die Teilnehmer müssen selber für die Beschaffung dieser Nummern sorgen. Die Erkennungsnummern müssen von den Pferden/Ponys ausserhalb der Stallung jederzeit getragen werden, damit die Pferde/Ponys von Offiziellen und Stewards identifiziert werden können. Ein Nichtanbringen dieser Nummern hat erst eine Verwarnung zur Folge und im Falle einer wiederholten Zuwiderhandlung wird der Teilnehmer von der Jury oder dem Schiedsgericht mit einer Geldbusse bestraft.
  5. Jeder Teilnehmer erhält für sein Gespann eine Startnummer. Diese Startnummer muss an jedem Wagen befestigt werden, der während der Prüfungen und des Trainings auf den Übungs- und Einfahrplätzen benutzt wird damit die Teilnehmer von allen Offiziellen einschliesslich Stewards identifiziert werden können. Wenn im Turnierreglement vorgesehen, müssen für die Prüfung B, 2 Erkennungsnummern am Marathonwagen angebracht werden und zwar eine Nummer auf jeder Seite.
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24.01.2000
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