Reglement für Fahrturniere

Kapitel II BESTIMMUNGEN

Art. 905. GESCHIRRE

    1. In den Prüfungen A und C muss das Geschirr nicht dasselbe sein, aber in beiden Prüfungen muss es sicher und sauber, in gutem Zustand, einheitlich und im selben Stil sein. Verschiedene ( nicht identische ) Gebisse sind erlaubt.
    2. In Prüfung B darf jede Art von Arbeitsgeschirr verwendet werden, wenn es sicher und in gutem Zustand ist.
    3. In allen Prüfungen sind nur Koppelriemen zwischen Kumt oder Brustblatt erlaubt. Die Vorpferde dürfen (ausser durch die Leinen) in keiner anderen Weise miteinander verbunden sein. Hilfszügel und jede Art von Aufsatzzügel sind nicht erlaubt. Schweife dürfen nicht an Stränge oder an den Wagen festgebunden werden. Zuwiderhandlungen werden mit Ausschluss bestraft.
    4. In Prüfung A ist die Verwendung von Bandagen oder Streichkappen verboten. Zuwiderhandlung hat den Ausschluss zur Folge.
    5. Es ist verboten, die Zunge eines Pferdes/Ponys festzubinden. Zuwiderhandlungen werden mit Ausschluss bestraft.
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24.01.2000
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