Reglement für Fahrturniere

KAPITEL I EINFÜHRUNG

Art. 901 KLASSIFIZIERUNG DER FAHRTURNIERE

  1. Nationale Fahrturniere, C.A.N. C.A.N. werden nach den internationalen Anforderungen für Fahrturniere ausgetragen. C.A.N. müssen aus den drei Prüfungen bestehen. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, der Leistungsklassen 1, 2, 3 und 5.

  2. Lokale Fahrturniere, C.A.L.
    Es bleibt dem Organisator eines C.A.L. freigestellt, 1 der drei Prüfungen, 2 Prüfungen (kombinierte Prüfung) oder 3 Prüfungen (Vielseitigkeitsprüfung) auf dem Programm zu haben, doch soll das ganze Turnier möglichst an einem Tag stattfinden. Die Anforderungen sind den Fähigkeiten der Fahrer anzupassen. Ein wichtiger Teil eines C.A.L. ist die Gespannkontrolle und daher auf jedenfall obligatorisch. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, der Leistungsklassen 0, 1,2,3 und 5. Sowohl für C.A.N. wie für C.A.L. können laut F.L.S.E.-Reglement 8 ausländische Fahrer eingeladen werden. Für Fahrer aus der Bundesrepublik Deutschland ist das von der deutschen und luxemburgischen F.N. ausgearbeitete Sonderabkommen ab 1.1.1998 massgebend.

  3. Internationale Fahrturniere unterliegen dem Fahrreglement der F.E.I. .

 

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24.01.2000
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