Reglement für Fahrturniere

KAPITEL I EINFÜHRUNG

Art. 900 ALLGEMEINES

  1. Dieses Reglement und seine Bestimmungen betreffen die an Fahrturnieren teilnehmenden 4-,2- und 1-Spänner und Tandemgespanne, sowohl für Pferde wie Ponys. Alle Kategorien können an demselben Turnier und denselben Prüfungen teilnehmen, werden aber je nach Kategorie klassiert. Pferde und Ponys werden getrennt klassiert. Alle Ponys, egal wie gross, werden in der Ponykategorie bewertet.
  2. Dieses Reglement betrifft die 3 verschiedenen Prüfungen eines Fahrturniers und zwar:

    • Prüfung A: Dressur Zur Dressur gehört die Gespannkontrolle, die gesondert oder als Punkt 16 der Dressurprüfung beurteilt wird.
    • Prüfung B: Marathon
    • Prüfung C: Hindernisfahren

    Fahrturniere können von allen der F.L.S.E. angeschlossenen Fahr- und Reitvereinen organisiert werden. Alle Fahrturniere müssen der F.L.S.E. termingerecht gemeldet und von dieser genehmigt werden. Zuwiderhandlungen werden nach den Regeln der F.L.S.E. geahndet.

 

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24.01.2000
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