Luxemburger
Zucht-Championat Junge Springpferde 2002
Die Fédération Luxembourgeoise des Sports
Equestres (FLSE) organisiert zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden,
dem Studbook du Cheval de Selle Luxembourgeois (SCSL) und dem Studbook
Luxembourgeois du Cheval de Sang (CSL) jedes Jahr ein Zucht-Championat
für junge Springpferde. Dieses Zuchtchampionat wird von der Reitsportföderation
sowie beiden Zuchtverbänden zu gleichen Teilen finanziell getragen.
Es besteht aus mehreren Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen)
und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches Zuchtgebiet,
muss bei der FLSE eingetragen sein.
1.2. Jeder teilnehmende Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen
Turnierlizenz sein. Zuglassen sind außerdem jene nicht bei der
FLSE eingetragenen Pferde, die über einen gültigen Luxemburger
Abstammungsnachweis verfügen. Diese Pferde dürfen von ihren
jeweiligen Reitern in den Qualifikationen bzw. im Finale geritten werden
(deutsche Reiter mit Scheckheft, ansonsten mit Gastlizenz).
1.3. Jedes teilnehmende Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen
sowie an den Finaltagen von verschiedenen Reitern vorgestellt werden.
Zur Teilnahme am Finale sind nur jene Pferde berechtigt, die über
einen gültigen Abstammungsnachweis verfügen.
1.4. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde,
die gemäß den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung
verfügen, d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen
Zuchtverbandes eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung
unbekannt ist.
1.5. Die Abzeichen sowie alle weiteren äußeren
Erkennungsmerkmale derjenigen Pferde, die sich für das Finale qualifiziert
haben, werden von der Zuchtkommission auf Übereinstimmung mit den
Eintragungen in den Abstammungspapieren überprüft. Das Pferd
muss demnach vor der ersten Finalprüfung auf dem Abreiteplatz dieser
Kommission vorgestellt werden. Als Grundlage dieser Überprüfung
dient ausschließlich der Original-Equidenpass. (Kopien des Abstammungsnachweises
oder des Equidenpasses, mit oder ohne offizielle Beglaubigung, berechtigen
nicht zur Teilnahme am Finale).
1.6. Die Qualifikationsprüfungen werden in folgende
Klassen aufgeteilt:
4-jährige Pferde Springpferdeprüfung Klasse A bis 1,00 m
5-jährige Pferde " Klasse A bis 1,10 m
6-jährige Pferde " Klasse L bis 1,20 m
Für jede Altergruppe ist eine getrennte Prüfung auszuschreiben.
Zum Schutz der Pferdebeine sind während der Qualifikationen
und während des Finales keine Gamaschen oder Bandagen sondern nur
Streichkappen an den Hinterbeinen erlaubt, außerdem ist es untersagt
Bleigamaschen zu benutzen. Da es sich um ein Zuchtchampionat handelt
ist es unumgänglich, den Zuschauern und dem Turnieransager eine
Starterliste mit den Abstammungen der Pferde zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der TO.
1.7. Jeder Turnierveranstalter, der Qualifikationsprüfungen
für alle drei Altersklassen gemäß den Bestimmungen getrennt
ausschreibt, kann eine finanzielle Unterstützung von 125 €
pro Turnier erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende
der FLSE in Rechnung gestellt und diese ist zusammen mit den Resultaten
zu übersenden.
II. Qualifikationsbestimmungen
2.1. Die Springen werden grundsätzlich mit erlaubter
Zeit und nach Strafpunkten gewertet. Bei Strafpunktgleichheit gleiche
Platzierung (§ 363.2.a). In jeder Prüfung werden mindestens
ein Viertel der gestarteten Pferde platziert, bzw. alle Nullfehlerritte.
Platziert wird nach § 20 der TO. Eine Platzierung gilt nur als
Qualifikationskriterium,
wenn das platzierte Pferd auch fehlerfrei war.
2.2. Die Parcoursbesichtigung ist bei den Springen für
4- und 5-jährige Pferde mit dem Pferd erlaubt (im Schritt).
2.3. Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende
Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt haben:
4-jährige Pferde 2 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,00 m
5-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,10 m
6-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,20 m
Diese Qualifikationsbestimmungen können jedes Jahr neu definiert
werden.
III. FINALE
3.1. Das Finale wird in zwei Wertungsprüfungen geritten:
Die erste Prüfung wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus
Springpferdeprüfung (Richtverfahren 363.1 gemeinsames Richten).
3.2. Die Richter werden hierfür vom Veranstalter
im Einvernehmen mit der Zuchtkommission bestimmt; einer dieser Richter
soll auch die Ritte kommentieren. Teilnehmen an der zweiten Wertungsprüfung
für die Meisterschaft kann nur das Pferd, welches in der ersten
Wertungsprüfung die Wertnote 5.0 und höher erreicht hat.
3.3. 2. Umlauf
4-j. Pferde: Normalumlauf nach Fehlerpunkten (ohne Stechen) (Richtverfahren
363.2.a Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung).
5- u. 6-j. Pferde Normalumlauf nach Fehlerpunkten mit Stechen um dem
ersten Platz bei Fehlergleichheit (Richtverfahren 501.1.b.1.).
IV. Punkteverteilung
4.1. Die Punkte der beiden Umläufe werden wie folgt
verteilt, und nach dem zweiten Umlauf addiert:
1. Platz 30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 27 Punkte, usw.
Bei Punktgleichheit bei den vierjährigen Pferden wird das
Pferd mit der besseren Stilnote aus dem ersten Umlauf nach vorne gesetzt.
Bei Punktgleichheit nach zwei Umläufen bei den 5- und 6-jährigen
Pferden wird das Pferd mit dem besseren Ergebnis aus dem zweiten Umlauf
nach vorne gesetzt.
V. Prüfung für 7- und 8-jährige Pferde
Zusätzlich findet ein Springen mit Stechen für 7- und 8-jährige
Pferde statt, und zwar nach dem Richtverfahren 501.1.b.1. Die Höhe
der Hindernisse beträgt bis 1,30 m, der Parcours besteht aus 10
Hindernissen, davon eine zweifache und eine dreifache Kombination sowie
ein überbauter Wassergraben. Teilnahmeberechtigt an dieser Prüfung,
für die keine Qualifikationen geritten werden müssen, sind
alle sieben- und achtjährigen Pferde.
VI. Teilnahme an der Weltmeisterschaft für Junge Springpferde in
Zangersheide (B)
Die Weltmeisterschaft für junge Springpferde in
Zangersheide wird von der World Breeding Federation for Sport Horses
(WBFSH), dem Studbook Zangersheide, in Zusammenarbeit mit der Fédération
Equestre Internationale FEI, organisiert.
Diese Weltmeisterschaft wird beschickt von den Zuchtverbänden,
welche Mitglieder in der WBFSH sind. Die Anerkennung der WBFSH und somit
die Mitgliedschaft in diesem Weltverband genießt als einziger
Zuchtverband in Luxemburg das Stud-Book du Cheval de Selle Luxembourgeois
(SCSL). Das SCSL hat das Recht, gemäß einer Quotenregelung
der WBFSH, die einzelnen Altersklassen bei der WM mit je einem (1) Pferd
zu beschicken. Zur Teilnahme an der WM kommen nur Pferde infrage, welche
die
Qualifikation für die Finalprüfung in Luxemburg geschafft
und an dieser teilgenommen haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des FEI World Breeding Jumping Championships for Young Horses 2002.
Gemessen an den hohen Anforderungen anlässlich der WM müssen
die Pferde, die daran teilnehmen möchten, nachfolgende Kriterien
während der laufenden Turniersaison erfüllen:
5-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen
der Klasse L
6-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen der Klasse
MB
7-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen der Klasse
MA.