REGLEMENTE 1999

Luxemburger Meisterschaft Junge Springpferde 1999

Die FLSE organisiert zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden (Studbook Luxembourgeois du Cheval de Sang und des Studbook du Cheval de Selle Luxembourgeois (SL) jedes Jahr ein Championat für junge Springpferde.

Dieses Championat besteht aus verschiedenen Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen) und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches Zuchtgebiet, muss ein gültiges FLSE Scheckheft haben.

1.2. Jeder teilnehmende Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein. Zuglassen sind ausserdem jene nicht bei der FLSE eingetragenen Pferde, die über einen gültigen Luxemburger Abstammungsnachweis verfügen. Diese Pferde dürfen von ihren jeweiligen Reitern in den Qualifikationen bzw. im Finale geritten werden (deutsche Reiter mit Aufkleber, ansonsten mit Gastlizenz).

1.3. Jedes teilnehmende Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen von verschiedenen Reitern vorgestellt werden, im Finale darf es in den beiden Prüfungen nur von ein und demselben Reiter geritten werden.Zur Teilnahme am Finale sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis verfügen.

1.4. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde, die gemäss den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung verfügen, d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.

1.5. Diejenigen Pferde, die sich qualifiziert haben, werden vor den Finalprüfungen von einer unabhängigen Kommission geprüft, ob das vorgestellte Pferd mit den Abstammungspapieren übereinstimmt.Eine Kopie der Abstammungspapiere muss vor dem Finale der Zuchtkommission vorliegen.

1.6. Die Qualifikationsprüfungen werden in folgende Klassen aufgeteilt:

4-jährige Pferde Springpferdeprüfung Klasse A bis 1.00 m

5-jährige Pferde Klasse A bis 1.10 m

6-jährige Pferde Klasse L bis 1.20 m

Für jede Altergruppe ist eine getrennte Prüfung oder gesonderte Abteilungen für 4- und 5-jährige Pferde auszuschreiben. Die Veranstalter sind gebeten für diese Prüfungen eine Starterliste mit Abstammung der Pferde zur Verfügung zu halten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der TO.

1.7. Jeder Turnierveranstalter, der Qualifikationsprüfungen für alle drei Altersklassen ausschreibt, kann eine finanzielle Unterstützung von LUF 5.000,-- pro Turnier erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende der FLSE in Rechnung gestellt und diese ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.

II. Qualifikationsbestimmungen

2.1. Die Springen werden grundsätzlich mit erlaubter Zeit und nach Strafpunkten gewertet. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Plazierung (§ 363.2.a). In jeder Prüfung werden mindestens ein Viertel der gestarteten Pferde plaziert ,bzw. alle Nullfehlerritte. Plaziert wird nach § 20 der TO. Eine Plazierung gilt nur als Qualifikationskriterium, wenn das plazierte Pferd auch fehlerfrei war.

2.2. Die Parcoursbesichtigung ist bei den Springen für 4- und 5-jährige Pferde mit dem Pferd erlaubt (im Schritt).

2.3. Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt haben:

4-jährige Pferde 2 fehlerfreie Parcours, Höhe 1.00 m

5-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1.10 m

6-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1.20 m

Diese Qualifikationsbestimmungen können jedes Jahr neu definiert werden.

III. FINALE

3.1. Das Finale wird in zwei Wertungsprüfungen geritten:

Die erste Prüfung wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus Springpferdeprüfung ( Richtverfahren 363.1 – gemeinsames Richten)

3.2. Die Richter werden hierfür vom Veranstalter im Einvernehmen mit der Zuchtkommission bestimmt; einer dieser Richter soll auch die Ritte kommentieren. Zur zweiten Wertungsprüfung werden nur die Teilnehmer zugelassen, die die Wertnote 5.0 und höher erhalten haben.

3.3. 2. Wertungsprüfung 4-jährige Pferde: Normalumlauf nach Fehlerpunkten (ohne Stechen) (Richtverfahren 363.2.a - Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung).

5-u. 6-jährige Pferde Normalumlauf nach Fehlerpunkten mit Stechen um den ersten Platz bei Fehlergleichheit (501.1.b.1)

IV. Punkteverteilung

  1. Die Punkte der beiden Wertungsprüfungen werden wie folgt verteilt, und nach dem zweiten Umlauf addiert:
  2. 1. Platz 30 Punkte

    2. Platz 28 Punkte

    3. Platz 27 Punkte

    4. Platz 26 Punkte, etc.

    Bei Punktegleichheit bei den vierjährigen Pferden wird das Pferd mit der besseren Stilnote aus der ersten Wertungsprüfung nach vorne gesetzt. Bei Punktegleichheit nach zwei Wertungsprüfungen bei den 5- und 6-jährigen Pferden wird das Pferd mit dem besseren Ergebnis aus der zweiten Wertungsprüfung nach vorne gesetzt.

V. Prüfung für 7-jährige Pferde

Zusätzlich zu den Finalprüfungen der 4-, 5- und 6-jährigen Pferden findet ein Springen mit Stechen für 7-jährige Pferde statt,und zwar nach dem Richtverfahren 501.1.b.1. Die Höhe der Hindernisse beträgt bis 1.35m, der Parcours besteht aus 12 Hindernissen, davon eine zweifache und eine dreifache Kombination sowie einem offenen Wassergraben.

Teilnahmeberechtigt an dieser Prüfung , für die keine Qualifikationen geritten werden müssen, sind alle siebenjährigen Pferde, welche die in den Allgemeinen Bestimmungen (Punkt 1.1.-1.5.) genannten Bedingungen erfüllen.

 

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26.04.99
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