Luxemburger Meisterschaft
Junge Springpferde 1999
Die FLSE organisiert
zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden (Studbook Luxembourgeois
du Cheval de Sang und des Studbook du Cheval de Selle Luxembourgeois
(SL) jedes Jahr ein Championat für junge Springpferde.
Dieses Championat
besteht aus verschiedenen Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen)
und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.
I. Allgemeine Bestimmungen
- Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches
Zuchtgebiet, muss ein gültiges FLSE Scheckheft haben.
1.2. Jeder teilnehmende
Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein. Zuglassen
sind ausserdem jene nicht bei der FLSE eingetragenen Pferde, die über
einen gültigen Luxemburger Abstammungsnachweis verfügen.
Diese Pferde dürfen von ihren jeweiligen Reitern in den Qualifikationen
bzw. im Finale geritten werden (deutsche Reiter mit Aufkleber, ansonsten
mit Gastlizenz).
1.3. Jedes teilnehmende
Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen von verschiedenen
Reitern vorgestellt werden, im Finale darf es in den beiden Prüfungen
nur von ein und demselben Reiter geritten werden.Zur Teilnahme am Finale
sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis
verfügen.
1.4. Nicht teilnahmeberechtigt
am Finale sind jene Pferde, die gemäss den EG-Richtlinien nur
über eine Geburtsbescheinigung verfügen, d.h. deren Vater
nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen ist,
sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.
1.5. Diejenigen Pferde,
die sich qualifiziert haben, werden vor den Finalprüfungen von
einer unabhängigen Kommission geprüft, ob das vorgestellte
Pferd mit den Abstammungspapieren übereinstimmt.Eine Kopie der
Abstammungspapiere muss vor dem Finale der Zuchtkommission vorliegen.
1.6. Die Qualifikationsprüfungen
werden in folgende Klassen aufgeteilt:
4-jährige Pferde Springpferdeprüfung
Klasse A bis 1.00 m
5-jährige Pferde
Klasse A bis 1.10 m
6-jährige Pferde
Klasse L bis 1.20 m
Für jede Altergruppe
ist eine getrennte Prüfung oder gesonderte Abteilungen für
4- und 5-jährige Pferde auszuschreiben. Die Veranstalter sind gebeten
für diese Prüfungen eine Starterliste mit Abstammung der Pferde
zur Verfügung zu halten. Im übrigen gelten die Bestimmungen
der TO.
1.7. Jeder Turnierveranstalter,
der Qualifikationsprüfungen für alle drei Altersklassen ausschreibt,
kann eine finanzielle Unterstützung von LUF 5.000,-- pro Turnier
erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende der FLSE
in Rechnung gestellt und diese ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.
II. Qualifikationsbestimmungen
2.1. Die Springen werden
grundsätzlich mit erlaubter Zeit und nach Strafpunkten gewertet.
Bei Strafpunktgleichheit gleiche Plazierung (§ 363.2.a). In jeder
Prüfung werden mindestens ein Viertel der gestarteten Pferde plaziert
,bzw. alle Nullfehlerritte. Plaziert wird nach § 20 der TO. Eine Plazierung
gilt nur als Qualifikationskriterium, wenn das plazierte Pferd auch
fehlerfrei war.
2.2. Die Parcoursbesichtigung
ist bei den Springen für 4- und 5-jährige Pferde mit dem
Pferd erlaubt (im Schritt).
2.3. Zum Finale zugelassen
sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt
haben:
4-jährige Pferde 2
fehlerfreie Parcours, Höhe 1.00 m
5-jährige Pferde 3
fehlerfreie Parcours, Höhe 1.10 m
6-jährige Pferde 3
fehlerfreie Parcours, Höhe 1.20 m
Diese Qualifikationsbestimmungen
können jedes Jahr neu definiert werden.
III. FINALE
3.1. Das Finale wird
in zwei Wertungsprüfungen geritten:
Die erste Prüfung
wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus Springpferdeprüfung
( Richtverfahren 363.1 – gemeinsames Richten)
3.2. Die Richter werden
hierfür vom Veranstalter im Einvernehmen mit der Zuchtkommission
bestimmt; einer dieser Richter soll auch die Ritte kommentieren. Zur
zweiten Wertungsprüfung werden nur die Teilnehmer zugelassen, die
die Wertnote 5.0 und höher erhalten haben.
3.3. 2. Wertungsprüfung 4-jährige
Pferde: Normalumlauf nach Fehlerpunkten (ohne Stechen)
(Richtverfahren 363.2.a - Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung).
5-u. 6-jährige Pferde
Normalumlauf nach Fehlerpunkten mit Stechen um den ersten Platz
bei Fehlergleichheit (501.1.b.1)
IV. Punkteverteilung
- Die Punkte der beiden Wertungsprüfungen
werden wie folgt verteilt, und nach dem zweiten Umlauf addiert:
1. Platz 30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 27 Punkte
4. Platz 26 Punkte, etc.
Bei Punktegleichheit bei den vierjährigen
Pferden wird das Pferd mit der besseren Stilnote aus der ersten Wertungsprüfung
nach vorne gesetzt. Bei Punktegleichheit nach zwei Wertungsprüfungen
bei den 5- und 6-jährigen Pferden wird das Pferd mit dem besseren
Ergebnis aus der zweiten Wertungsprüfung nach vorne gesetzt.
V. Prüfung für 7-jährige
Pferde
Zusätzlich zu den
Finalprüfungen der 4-, 5- und 6-jährigen Pferden findet ein
Springen mit Stechen für 7-jährige Pferde statt,und zwar nach
dem Richtverfahren 501.1.b.1. Die Höhe der Hindernisse beträgt
bis 1.35m, der Parcours besteht aus 12 Hindernissen, davon eine zweifache
und eine dreifache Kombination sowie einem offenen Wassergraben.
Teilnahmeberechtigt an
dieser Prüfung , für die keine Qualifikationen geritten werden
müssen, sind alle siebenjährigen Pferde, welche die in den
Allgemeinen Bestimmungen (Punkt 1.1.-1.5.) genannten Bedingungen erfüllen.