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Pferd HIPPOLINEPferd
Experten

Claude Niedner:

Hinsichtlich der Anfrage von Frau Andrea Bartholdt erlauben wir uns ihnen einige Vorschläge betreffend in einem Mustervertrag zwischen Besitzer und Reitbeteiligung zu beachtender Punkte zu machen.

1.Hinsichtlich Verhältnis Besitzer-Reitbeteiligung :

Um jegliche Ansprüche an den Eigentümer im Falle eines Schadens auszuschliessen müsste die Reitbeteiligung bestätigen ,dass sie auf eigene Gefahr das Pferd betreut und reitet.

Ausserdem wäre ein Hinweis auf die Reiterfahrung der Reitbeteiligung sowie auf eine etwaige Unerfahrenheit oder Eigenart des Pferdes von Nutzen.

2.Hinsichtlich Drittpersonen

Die Reitbeteiligung ist haftbar für entstandene Schäden an Drittpersonen während der Zeit in welcher sie sich um das Pferd kümmert.Der Vertrag soll bestimmen dass der Besitzer während dieser Zeit von der Reitbeteiligung schadlos gehalten werden soll.

3.Fahrlässigkeit

Dass die Reitbeteiligung den Eigentümer schadlos hält für sämtliche Schäden welche dem Eigentümer entstehen durch Verletzungen des Pferdes, Beschädigung des Materials usw.,insofern diese Schäden auf Fehler oder fahrlässiges Verhalten der Reitbeteiligung zurückzuführen sind.

4.Mögliche Verbote

z.B.-Weide

-Ausritte

-Springen

-Andere Reiter

-Zeiten

5.Möglichkeit einer Kündigung, Veränderung des Vertrages durch den Eigentümer.

z.B.-Verlegung in anderen Stall

-neue Verbote

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