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AUSSCHREIBUNG








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S. H. R.-MASTER’S 1998
AUSSCHREIBUNG ZUM NATIONALEN SPRINGTURNIER
am 13. 14. und 15. März 1998

Deutsche Reiter aus dem Saarland u. Rheinland/Pfalz
Cavaliers belges et français avec licence d'hòte et autorisation de leur FN.

Veranstalter: Société Hippique Rurale,Luxembourg-Merl
Veranstaltungsort: Luxembourg-Merl,105,rue de Strassen
Turnierleitung: Der Vorstand der S.H.R.
Parcourschef: Luc Nguyen-Trong
Richter: Chr.Wintzer,G.Wagner u. Chr.Umbach (D)
Paddock: ein jeweils freier Richter
Arzt: 112
Tierärzte: Dr. Ch.Bettendorf u. Dr. Ed. Meyers
Schmiede: J.Goedert u. O.Bauer
Schiedsgericht: P.Lefèbvre,R.Biver,J.Galles.

NENNUNGEN AN: S.H.R. Boîte Postale 1035 L-1010 LUXEMBOURG

NENNUNGSSCHLUSS: FREITAG, 27.FEBRUAR 1998

Wichtiger Hinweis: Nennungen nur auf FLSE-NENNUNGSSCHECKS mit Aufkleber!!

Die Nennungsschecks werden spätestens Ende Februar den Reitern zugestellt!

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:

1)- Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der TO ab.-Im Zweifelsfall ist das Règlement Général der FEI massgebend.

2)- Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 20.-LUF pro Start.-Einsätze müssen bis zum 1.März 1998 auf unser Konto bei der Banque Internationale No: 6-110/8469 überwiesen sein,oder als Verrechnungsscheck beigelegt werden.- Nennungen, deren Einsatz am 1.März nicht bezahlt ist, werden zurückgeschickt! -Das Startgeld wird bei Startbestätigung entrichtet.

3)- Für Nachnennungen werden 500.-Franken pro Pferd erhoben.

4)- oxen stehen in begrenzter Zahl zur Verfügung .Preis: 3.250.-LUF mit erster Einstreu.-Die Ueberweisung von 3.250.-LUF pro Box mit dem Nenngeld zum 1.3.98 gilt als Reservierung.- Die Boxen werden nachts nicht vom Veranstalter bewacht.

5)- Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfällen, Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern, Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie, dass der Unterzeichnete die Bedingungen dieser Ausschreibung anerkennt. Desweiteren haftet der Veranstalter auch nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge und Pferde an Dritten verursacht werden.

6)- Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen Nennungsscheckheftes sowie Aufklebern sein, die an der Meldestelle vorzulegen sind.

7)- Jede Reklamation muss schriftlich eingereicht werden und von einer Kaution von 2.000.-LUF begleitet sein.

8)-Die Geldpreise werden wie folgt aufgeteilt:

8.000.- (1800-1600-1300-1000-900-800-600)
10.000.- (2300-2000-1600-1300-1100-900-800)
12.000.- (3000-2400-1800-1500-1300-1100-900)
18.000.- (4500-3600-2600-2100-1900-1800-1500)
20.000.- (6000-4000-3000-2500-1800-1500-1200)
25.000.- (6500-5000-4000-3000-2000-1500-1500-1500)
30.000.- (7500-6400-5100-4000-3000-2000-2000)

Die Startfolge wird durch die Buchstabenliste (1998) der FLSE bestimmt.


Approuvé par la FLSE le 15.1.1998

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